Restaurierung und denkmalpflegerische Instandsetzung
Die geplanten Restaurierungsmaßnahmen an einem Bau- oder Kunstdenkmal werden vom Amt für Bau- und Kunstdenkmäler auf ihre Verträglichkeit mit dem Denkmal überprüft. Dabei sind nationale und internationale Richtlinien im Bereich Denkmalpflege, wie die Charta von Venedig (1964) und die Carta del Restauro (1972), maßgeblich - siehe auch "Denkmalpflegerecht und Pflichten".
Veränderungen an Baudenkmälern sind nur zulässig, sofern Strukturen und Oberflächen sowie bautypologische Besonderheiten der Grundrisse erhalten bleiben. Unter Strukturen versteht man Mauerwerk, Gewölbe, Holzkonstruktionen, Balkendecken und historische Dachstühle. Oberflächen umfassen Anstriche, historische Putze, Werksteine, Wandmalereien, Stuckdekorationen, Holztäfelungen und Dacheindeckungen.
Moderne Anbauten, sofern denkmalverträglich, müssen sich vom Altbestand abheben, in zeitgenössischer Formensprache, die sich in den Kontext einfügt und mit dem historischen Bestand in Dialog tritt, ausgeführt werden.
Die Entfernung von Zu- und Umbauten, die die historische Entwicklung des Denkmals dokumentieren, zugunsten eines vermeintlichen Urzustandes (z.B. Entfernung der barocken Einbauten in einer gotischen Kirche) ist keine denkmalpflegerische Zielsetzung.
Tipp
Eine einheitliche Orientierungshilfe für Denkmaleigentümer/-innen, Planende und Ausführende bietet das Bundesdenkmalamt Österreich. Das Nachschlagewerk bietet Entscheidungshilfen für den Planungsprozess, für den denkmalgerechten Umgang mit Materialien, Bauteilen, Ausbauelementen und künstlerisch-kunsthandwerklicher Ausstattung sowie für alle Arten baulicher Veränderungen von Substanz und Erscheinungsbild.
- Download "ABC - Standards der Baudenkmalpflege" [PDF 8 MB]