Wandmalereien, Wappen, Inschriften

Wandmalereien, Wappen, Inschriften
Trostburg: Burghof. Wandmalerei mit Stammbaum (um 1600)

Südtirol kann mit herausragenden Wandmalereien profanen und sakralen Inhalts vom frühen Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert aufwarten. Figürliche sakrale und profane Freskenzyklen, dekorative Raumausstattungen, Wappen und Inschriften bereichern die historischen Gebäude und Innenräume. Sie sind aussagekräftige künstlerische und historische Dokumente und geben Auskunft über religiöse Inhalte und Bräuche, Repräsentationsbedürfnis und die Wohnkultur ihrer Auftraggeber.

Auch Wandmalereien an Bauern- und Stadthäusern erzählen von der Volksfrömmigkeit und dem Dekorationsbedürfnis der Menschen. Sie sind nicht nur bildliche Zeugnisse der Geschichte, sondern eine Bereicherung der Dörfer und Städte.

Restaurierung

Neben den historischen Putzen verdienen dekorative und figürliche Wandmalereien in Fresko- und Seccotechnik als künstlerische und geschichtliche Dokumente besondere Aufmerksamkeit und Pflege.

Wie Putze und Anstriche sind auch Wandmalereien starken äußeren Einflüssen wie Witterung, Feuchtigkeit oder Licht ausgesetzt. Salze in Mauer und Putz verursachen Schäden, die zu ihrem Verlust führen können. Auch statische Schäden an der Tragkonstruktion von Gebäuden können Rissbildung und Ablösung von bemalten Putzflächen verursachen. Wandmalereien im Innen- wie im Außenbereich sind häufig unter Schichten von Anstrichen und Putzen verborgen.

Bei allen Schadensbildern sind von Restaurator/-innen Konzepte zur Sicherung und Erhaltung der Malereien zu erarbeiten. Der Respekt für das Original und seine Geschichte sowie die Reversibilität gelten grundsätzlich für jeden Eingriff. Nur qualifizierte Restauratoren dürfen für die notwendigen Arbeiten herangezogen werden. Freilegungen dürfen nicht eigenmächtig, sondern nur nach Absprache mit dem Amt für Bau- und Kunstdenkmäler vorgenommen werden.

Auch an nicht denkmalgeschützten Gebäuden ist die Beschädigung oder Zerstörung von Fassadenmalereien, Wappen und Inschriften laut Art. 50 des Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter, gesetzesvertretendes Dekret Nr. 42 vom 22. Jänner 2004, gesetzlich verboten.

Bildergalerie

Alle Fotos stammen aus dem © Fotoarchiv des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler. Verwendung nur mit Genehmigung des Amtes.