Kollektivvertragsverhandlungen

Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender, auf Bereichs- und auf dezentraler Ebene (für das Personal des Landes und der öffentlichen Körperschaften, die von ihm abhängig sind oder deren Ordnung unter seine oder die ihm übertragene Gesetzgebungsbefugnis fällt) werden vom Generaldirektor des Landes oder von einer für die jeweilige Verhandlung beauftragten, geeigneten sachverständigen Person geführt.

Die Kollektivvertragsverhandlungen umfassen alle Bereiche des Arbeitsverhältnisses, die nicht gemäß Artikel 2 der Personalordnung des Landes (Landesgesetz vom 19. Mai 2015, Nr. 6) mit Gesetz, mit anderen Rechtsvorschriften und mit Verwaltungsmaßnahmen geregelt werden.

Kollektivverträge auf Landesebene

Hier finden Sie ein Verzeichnis der auf Landesebene abgeschlossenen Kollektivverträge.

Verhandlungsbereiche, Rechtsnormen

Hier finden Sie rechtliche Bestimmungen, Urteile und Informationen zu den Verhandlungsbereichen.

Repräsentativität der Gewerkschaften

Hier finden Sie die Daten zur Repräsentativität der Gewerkschaften für die Vertragsverhandlungen.

Ansprechpersonen

Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen

Tel. +39 0471 411184
E-Mail: verhandlungen.contrattazioni@provinz.bz.it
PEC: verhandlungen.contrattazioni@pec.prov.bz.it