Kollektivvertragsverhandlungen
Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender, auf Bereichs- und auf dezentraler Ebene (für das Personal des Landes und der öffentlichen Körperschaften, die von ihm abhängig sind oder deren Ordnung unter seine oder die ihm übertragene Gesetzgebungsbefugnis fällt) werden vom Generaldirektor des Landes oder von einer für die jeweilige Verhandlung beauftragten, geeigneten sachverständigen Person geführt.
Die Kollektivvertragsverhandlungen umfassen alle Bereiche des Arbeitsverhältnisses, die nicht gemäß Artikel 2 der Personalordnung des Landes (Landesgesetz vom 19. Mai 2015, Nr. 6) mit Gesetz, mit anderen Rechtsvorschriften und mit Verwaltungsmaßnahmen geregelt werden.
Ansprechpersonen
Generaldirektion
Tel. +39 0471 411040E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it
PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it
Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen
Tel. +39 0471 411184E-Mail: verhandlungen.contrattazioni@provinz.bz.it
PEC: verhandlungen.contrattazioni@pec.prov.bz.it