Verhandlungsbereiche, Bestimmungen, Rechtsprechung

Verhandlungsbereiche

Mit Beschluss der Landesregierung vom 13. August 1999, Nr. 3288 wurden folgende Personalbereiche für die Kollektivvertragsverhandlungen festgelegt:

  • Personal der Landesverwaltung
  • Personal der Gemeinden, der Seniorenwohnheime und der Bezirksgemeinschaften
  • Personal des Landesgesundheitsdienstes
  • Personal des Institutes für geförderten Wohnbau
  • Personal des Verkehrsamtes von Bozen und der Kurverwaltung von Meran
  • Personal der Grund-, Mittel- und Oberschulen

Zusätzlich zu den bereichsübergreifenden Kollektivverträgen kann für jeden Personalbereich ein eigener Kollektivvertrag abgeschlossen werden.

Finanz- und Stabilitätsgesetz

Verfassungsgericht

Verschiedene Rechtsprechung

Auslegung der Kollektivverträge - Kriterien