Brandschutzbestimmungen
Das Land Südtirol hat technische Bestimmungen erlassen, die einige kontrollpflichtigen Tätigkeiten der Brandverhütung regeln:
- Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen für öffentliche Veranstaltungsstätten
- Schulbaurichtlinien
- Gastgewerbeordnung
- Sicherheitsvorschriften über Geräte für die Langsambetankung von Erdgasfahrzeugen im Hausbereich
- Heizanlagen
Beim Entwurf von solchen Tätigkeiten haben die Landesbestimmungen über die entsprechenden Staatsbestimmungen Vorrang. Sollte für diese Fälle die staatlichen Bestimmungen angewandt werden, ist es notwendig, um eine Ausnahmegenehmigung anzusuchen.
Alle anderen geltenden technischen Bestimmungen sind Staatsbestimmungen, die bei diesem link der Corpo Nazionale dei Vigili del fuoco (Externer Link) vorgefunden werden können; bei folgendem link Comando provinciale dei Vigili del Fuoco di Ascoli Piceno (Externer Link) befinden sich nützliche Texte mit den wichtigsten erklärenden Rundschreiben und Antworten auf Anfragen.
Bei Vorhandensein eines Arbeitsplatzes - sei es in einer kontrollpflichtigen Tätigkeit der Brandverhütung oder nicht (weil nicht im Verzeichnis der kontrollpflichtigen Tätigkeiten enthalten oder unterhalb der darin vorgesehenen Schwellen) - muss der Arbeitgeber ein Bewertungsdokument des Brandschutzrisikos laut Ministerialdekret vom 10. März 1998 erstellen. Das Dekret sieht strukturelle Sicherheitsmaßnahmen vor, wie z.B. ein organisiertes Rettungswegesystem, das Vorhandensein von Löschmitteln, Beschilderung, Notbeleuchtung, den Feuerwiderstand der baulichen Struktur laut M.D. vom 9. März 2007 und was immer zur Risikominimierung weiter notwendig sein sollte. Verantwortlich für diese Maßnahmen ist der Betreiber, und das Dokument muss im Betrieb aufbewahrt werden.
Es wird daran erinnert, dass das M.D. vom 17. Jänner 2018 (Einheitstext für die Bauten) für den Bau aller Strukturen auch die Brandlast als außerordentliche Belastung vorsieht. In allen Bauten, unabhängig davon, ob es sich um kontrollpflichtige Tätigkeiten der Brandverhütung handelt oder nicht, muss auch die thermische Einwirkung berücksichtigt werden, wenn eine mögliche Brandlast vorhanden ist.
Landesbestimmungen
- Allgemeine Vorschriften über Brandverhütung und über Heizanlagen: Landesgesetz vom 16. Juni 1992, Nr. 18 (Externer Link)
- Verordnung über Brandverhütung und den Einbau und Betrieb von Heizungsanlagen: Dekret des Landeshauptmanns vom 23. Juni 1993, Nr. 20 (Externer Link)
- Erklärendes Rundschreiben zum Landesgesetz Nr. 18 von 16. Juni 1992 „Allgemeine Vorschriften über Brandverhütung und über Heizanlagen“, erschienen im Amtsblatt vom 30. Juni 1992, Nr.27
Rundschreiben Nr. 1/1992 - Erklärendes Rundschreiben zum Dekret des Landeshauptmannes vom 23. Juni 1993, Nr. 20 über Brandverhütung und über Einbau und Wartung von Heizanlagen, erschienen im Ordentlichen Beiblatt Nr. 2 zum Amtsblatt vom 24.08.1993, Nr. 39.
Rundschreiben Nr. 2/1994 - Zusammenfassendes Rundschreiben zu den Verfahren bezüglich Brandverhütung und Heizungsanlagen.
Rundschreiben Nr. 2/1995 - Erläuterndes Rundschreiben zum Dekret des Landeshauptmannes vom 25. Juni 1999, Nr. 33 bezüglich “Änderung der Bestimmungen über Brandverhütung und über Einbau und Wartung von Heizanlagen”.
Rundschreiben Nr. 2/1999 - Abweichung von den Brandschutzvorschriften (ohne Anhänge weil nicht aktuell)
Rundschreiben Nr. 3/2001 - Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 16. Juni 1992, Nr. 18
Rundschreiben Nr. 1/2013 - Brandschutztechnisches Abnahmeprotokoll: Anlage A
- Anhang B Instandhaltungsbuch für die Brandverhütung:
- Wartungsbuch
Gastgewerben
- Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 14. Dezember 1988, Nr. 58, Gastgewerbeordnung: Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Juni 1989, Nr. 11 (Externer Link)
- Änderung der Brandschutzvorschriften im Gastgewerbe: Dekret des Landeshauptmanns vom 8. Februar 2017, Nr. 2 (Externer Link)
- Änderungen der Fristen bezüglich der Brandschutzvorschriften im Gastgewerbe: Dekret des Landeshauptmanns vom 8. Juni 2016, Nr. 17 (Externer Link)
- Erklärendes Rundschreiben zum Dekret des Landeshauptmannes vom 14.Dezember 1998, Nr. 37 bezüglich Änderung der Brandschutzvorschriften im Gastgewerbe: Rundschreiben Nr. 1/1999
Schulen
- Durchführungsverordnung zum Art. 10 des Landesgesetzes vom 21. Juli 1977, Nr. 21: "Schulbaurichtlinien" Dekret des Landeshauptmanns vom 23. Februar 2009 , Nr. 10 (Externer Link)
- Änderung der technischen Vorschriften für den Schulbau: Dekret des Landeshauptmanns vom 4. Oktober 2006, Nr. 51 (Externer Link)
Öffentliche Veranstaltungsstätten (siehe hier)
Erdgasbetankung
- Sicherheitsvorschriften über Geräte für die Langsambetankung von Erdgasfahrzeugen im Hausbereich: Dekret des Landeshauptmanns vom 10. August 2006, Nr. 40 (Externer Link)
- 1. Informationsschreiben bezüglich der Instandhaltung von Brandmelde- und Sprinkleranlagen : Rundschreiben Nr. 1/2021 mit Anhang
- 2. Neufassung des Abnahmeprotokolls der Abgasanlagen und des Kontrollbuches für den Kaminkehrdienst (wenden Sie sich an den Kaminkehrerdienst des LVHs) mit Anhang technicher Bericht: Rundschreiben Nr. 1/2020
- 3. Brandschutzbeschilderung: Rundschreiben Nr.1/2018
- 4. Anwendung des Brandverhütungskodex im Land Südtirol: Rundschreiben Nr. 1/2017
- 5. Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 16. Juni 1992, Nr. 18 (die Bestimmungen für feste und mobile Verteiler sind nicht mehr gültig): Rundschreiben 1/2013
- 6. Technischer Bericht für die Kontrolle der Feuerungsanlagen bis 35 kW: Rundschreiben Nr. 2/2012
- 7. Überprüfung und Reinigung der Heizanlagen bis 35 kW: Rundschreiben Nr. 1/2012
- 8. Neue Einstufung der kontrollpflichtigen Tätigkeiten der Brandverhütung: Rundschreiben Nr. 2/2011
- 9. Lüftungsöffnungen in Räumen, in welchen Wärmeerzeugungsgeräte mit einer Leistung mit weniger als 35 kW eingebaut sind: Rundschreiben 1/2011
- 10. Grundlage der Ausnahmegenehmigung bezüglich Wohnheime für Universitätsstudierende: Rundschreiben Nr. 1/2010
- 11. Die Brandverhütung und der Arbeitsschutz – Die Anwendung des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 81 vom 9. April 2008 in Bezug zur Brandverhütung: Rundschreiben Nr. 1/2008
- 12. Neue Brandschutzbestimmungen: Rundschreiben Nr. 2/2007
- 13. Grundlagen der Ausnahmegenehmigung für öffentliche und private Einrichtungen des Gesundheitswesens: Rundschreiben Nr. 1/2007
- 14. Neue Brandschutzbestimmungen: Rundschreiben Nr. 1/2006
- 15. Berichtigung des Rundschreibens Nr. 3/2005: Die Tauglichkeitserklärung der Rauchabzugssysteme: Rundschreiben Berichtigung
- 16. Die Tauglichkeitserklärung der Rauchabzugssysteme: Rundschreiben Nr. 3/2005
- 17. Berücksichtigung der Brandschutzbestimmungen bei der Planung von öffentlichen Bauten: Rundschreiben Nr. 2/2005
- 18. Die Auflagen des vorbeugenden Brandschutzes auf Baustellen: Rundschreiben Nr. 1/2005
- 19. Krankenhäuser, Pflegeanstalten und Ähnliches: Rundschreiben Nr. 1/2002
- 20. Abweichungen von den Brandschutzbestimmungen (ohne Formulare): Rundschreiben Nr. 3/2001
- 21. Notfallpläne: Rundschreiben Nr. 2/2001
- 22. Auflagen für Installationen von Flüssiggaslagern mit einem Gesamtfassungsvermögen bis 5m³: Rundschreiben Nr. 1/2000
- 23. Rundschreiben Nr. 3/99 bezüglich der Kriterien für die Gewährung von allgemeinen Teilabweichungen: Rundschreiben Nr. 3/1999
- 24. Erläuterndes Rundschreiben zum Dekret des Landeshauptmannes vom 25. Juni 1999, Nr. 33 bezüglich „Änderung der Bestimmungen über Brandverhütung und über Einbau und Wartung von Heizanlagen“: Rundschreiben 2/1999
- 25. Erklärendes Rundschreiben zum Dekret des Landeshauptmannes vom 14. Dezember 1998, Nr. 37 bezüglich Änderung der Brandschutzvorschriften im Gastgewerbe: Rundschreiben 1/1999
- 26. Präzisierungen zu einigen technischen Bestimmungen und Verfahren bezüglich Brandverhütung und Heizungsanlagen: Rundschreiben Nr. 1/1998
- 27. Die Brandverhütung und der Arbeitsschutz – Die Anwendung des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 626/1994 und der anderen Bestimmungen über den Arbeitsschutz in Bezug zur Brandverhütung: Rundschreiben Nr. 1/1996
- 28. Erdgasverteilungsnetze mit einer Dichte <0,8 – Kontrollen: Rundschreiben Nr. 1/1995
- 29. Tankstellen: Rundschreiben Nr. 4/1994
- Änderung der Verordnung über die Brandverhütung und über den Einbau und Betrieb von Heizanalgen: Dekret des Landeshauptmanns vom 27. Februar 2017, Nr. 5 (Externer Link)
- Wartungsbuch der Heizanlagen mit einer Nennleistung ab 10 kW: Anlage A „Anlageheft“ (Gemäß DPR vom 16. April 2013, Nr. 74 und MD vom 10. Februar 2014)
- Anleitungen zum Ausfüllen des Anlageheftes: Anlage B
- Neufassung des Abnahmeprotokolls der Abgasanlagen und des Kontrollbuches für den Kaminkehrdienst: Rundschreiben Nr. 1/2020
- Technischer Bericht für die Kontrolle der Feuerungsanlagen bis 35 kW: Rundschreiben Nr. 2/2012
- Überprüfung und Reinigung der Heizanlagen bis 35 kW: Rundschreiben Nr. 1/2012
- Lüftungsöffnungen in den Räumen, in welchen Wärmeerzeugungsgeräte mit einer Leistung mit weniger al 35 kW eingebaut sind: Rundschreiben Nr.1/2011
- Befähigung zur Bedienung von Heizanlagen: Dekret des Landeshauptmanns vom 7. Juli 2008, Nr. 28 (Externer Link)
- Änderung der Durchführungsverordnung über den Einbau und Betrieb von Heizanlagen: Dekret des Landeshauptmanns vom 28. August 2007, Nr. 45 (Externer Link)
- Änderung der Durchführungsverordnung über den Einbau und Wartung von Heizanlagen: Dekret des Landeshauptmanns vom 15. Mai 2007, Nr. 31 (Externer Link)
- Berichtigung des Rundschreibens Nr. 3/2005: Die Tauglichkeitserklärung der Rauchabzugssysteme: Rundschreiben Berichtigung
- Die Tauglichkeitserklärung der Rauchabzugssysteme: Rundschreiben Nr. 3/2005
- Übergangsbestimmung für den Anschluss an Fernheizsysteme: Dekret des Landeshauptmanns vom 7. Dezember 2000, Nr. 49 (Externer Link)
- Wartungsbuch für die Brandverhütung (Heizräume)- dieses Dokument ist nicht mehr gültig und ist durch das Wartungsbuch der Heizanlagen ersetzt: Anhang „B“
- Technischer Bericht für Heizanlagen mit Wassertemperatur < 100 °C, verpflichtend für Heizanlagen mit einer Nennheizleistung ab 35 kW: Anhang „C“
- Verpflichtendes brandschutztechnisches Abnahmeprotokoll für Anlagen mit einer Nennheizleistung ab 35 kW: Anhang „D1“
- Konformitätserklärung für Unternehmen des Installationsgewerbes und für die, die keine Installationstätigkeit ausüben, aber über ein internes technisches Büro verfügen: Anhang „E"
- Grundlage der Ausnahmegenehmigung bezüglich Wohnheime für Universitätsstudierende
Rundschreiben Nr. 1/2010 - Grundlagen der Ausnahmegenehmigung für öffentliche und private Einrichtungen des Gesundheitswesens
Rundschreiben Nr. 1/2007 - Abweichungen von den Brandschutzbestimmungen:
Rundschreiben Nr. 3/2001 (ohne Formulare) - Kriterien für die Gewährung von allgemeinen Teilabweichungen
Rundschreiben Nr. 3/1999
Nationale Bestimmungen
- Staatsbestimmungen: Corpo nazionale dei Vigili del Fuoco (Externer Link)
- Koordinierte Texte (Externer Link) der Staatsbestimmungen