Brandverhütung

Brandverhütung
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Die Brandverhütung ist eine interdisziplinäre Materie, die Größen, Maßnahmen, Denkweisen und Vorgehensweisen analysiert und anwendet, mit dem Ziel, die Entstehung eines Brandes zu verhindern und seine Folgen zu begrenzen.

Zum Erreichen dieser Ziele stehen Gesetze und Bestimmungen in Sachen Verfahren und Technik zur Verfügung.

Um die Ermächtigung zur Ausübung einer bestehenden oder neuen kontrollpflichtigen Tätigkeit im Sinne des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 1. August 2011 (siehe das Verzeichnis der 80 Tätigkeiten, Anhang 1) zu erhalten, sind Brandschutz- bzw. Verfahrensmaßnahmen einzuhalten.

Das Autonomiestatut hat dem Land Südtirol primäre Zuständigkeit in den Bereichen Präventionsmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Naturkatastrophen gewährt. Aus diesem Grund ist eine eigene Verfahrensbestimmung (Landesgesetz vom 16. Juni 1992, Nr. 18) erlassen worden.

In Südtirol wird diese Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit, sprich Benützungsgenehmigung, im Sinne des obengenannten Gesetzes, vom Bürgermeister erlassen oder geändert.

Der Verantwortliche der Tätigkeit muss vor Beginn der Bauarbeiten bei der Gemeinde ein Brandschutzprojekt einreichen. Nach Abschluss der Bau- bzw. Anpassungsarbeiten ist eine brandschutztechnische Abnahme laut Dekret des Präsidenten der Provinz vom 23. Juni 1993, Nr. 20 durchführen zu lassen und bei der Gemeinde zu hinterlegen.

Das Amt für Brandverhütung steht den Bürgern für Beratungen im Bereich Brandverhütung zur Verfügung.