Nützliche Infos zum Gehalt
Mein erstes Gehalt, was muss ich tun? Wissenswertes rund um die Gehälter.
Es ist mein erster Auftrag:
Vertrag abschließen (Schule oder Schulamt)
Bei Aufnahme und Wiederaufnahme wird für Sie eine digitale Personalakte erstellt. Hier werden u.a. die Lohnstreifen und das CU (Einheitliche Einkommenserklärung) hinterlegt.
Der Zugang zur digitalen Personalakte ist über den Lasis-Account, mittels aktivierter Bürgerkarte (Aktivierung erfolgt in der Wohnsitzgemeinde) oder mittels SPID möglich.
Weiters müssen Sie im Sekretariat der Schule:
- Ihre persönlichen Daten mitteilen
- Antrag zur Gewährung der Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder stellen
- Ansuchen um ev. Freistellungen/Abwesenheiten vom Dienst stellen (Elternzeit, Mutterschaft, Wartestand usw.)
im Schulamt:
- Ansuchen für die Gewährung der Zwei- bzw. Dreisprachigkeitszulage stellen
- Ansuchen für die Gewährung der Erhöhungen der Landeszulage für: Doktorat (in der Grundschule), Spezialisierungstitel usw. stellen
Es ist nicht mein erster Auftrag:
In diesem Fall müssen Sie im Sekretariat der Schule:
- Änderungen der persönlichen Daten unverzüglich mitteilen
- Änderungen der Familiensituation unverzüglich mitteilen
im Schulamt:
- Bei Neuerwerb von Titeln Ansuchen für die entsprechende Zulage stellen
- Wechsel der Positionen für die Landeszulage (Aufstieg in die 2. bzw. 3. Position) beantragen
- Ansuchen für die Gewährung der Zwei- bzw. Dreisprachigkeitszulage stellen
- Ansuchen für die Gewährung der Erhöhungen der Landeszulage für: Doktorat (Lehrpersonen der Grundschule sowie Lehrpersonen mit Diplom an Oberschulen), Spezialisierungstitel usw. stellen
Hier finden Sie den Link zu den Kollektivverträgen der Autonomen Provinz Bozen betreffend das Lehrpersonal und die Erzieherinnen/Erzieher der staatlichen Grund- MIttel- und Oberschulen
Gehaltstabellen für das Lehrpersonal der Grund-, Mittel- und Oberschulen, gültig ab 01.01.2023:
- Gehaltstabelle Grundschule
- Gehaltstabelle Mittelschule
- Gehaltstabelle Oberschule
- Gehaltstabelle Oberschule mit Diplom
Rechtsquellen:
- Artikel 71 des Gesetzesdekrets vom 25.6.2008, Nr.112, umgewandelt in das Gesetz Nr.133/2008
- Rundschreiben der Schulamtsleiter Nr.38 vom 4.12.2008, mit dem die Abwesenheiten wegen Krankheit neu geregelt worden sind.
Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass ab 25.6.2008 für die ersten 10 Tage einer jeden Krankheitsperiode dem betroffenen Personal ausschließlich die Grundbesoldung zusteht, während keine Zusatzvergütung ausbezahlt werden darf. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Landeszulage, die als zusätzliche Grundbesoldung gilt und somit auch in den ersten 10 Tagen der Krankheit zusteht.
Wie werden die Gehaltskürzungen auf der Gehaltsaufstellung ausgewiesen?
- Die Zeiträume der Abwesenheit wegen Krankheit mit Gehaltskürzungen des laufenden Jahres werden auf der Gehaltsaufstellung in der Übersicht „Zeiträume“, jene des Jahres 2008 am Ende der Gehaltsaufstellung getrennt angeführt; sie müssen mit den Maßnahmen, die die Bediensteten von der Schule erhalten haben, übereinstimmen;
- das Ausmaß der Kürzung wird für das Jahr 2008 getrennt mit dem entsprechenden Lohnelement ausgewiesen (z.B. A015 – Rückzahlung Zweisprachigkeitszulage);
- für das laufende Jahr ist es aus technischen Gründen nicht möglich, den Abzug getrennt auszuweisen, sondern er wird mit dem entsprechenden Lohnelement verrechnet. Das Ausmaß des Abzuges geht aus beiliegender Tabelle hervor.
Hier finden Sie die Informationen zu den verschiedenen Parkplatztarifen:
Wichtige Informationen für die Übermittlung:
Die Datenübermittlung, immer mittels Tabelle (EXCEL), an die Gehaltsämter und zur Kenntnis (PDF digital unterschrieben) an das Vermögensamt, erfolgt nur mehr monatlich. Nur die neuen An- bzw. Abmeldungen müssen dem Gehaltsamt innerhalb des 5. des laufenden Monats über E-Mail übermittelt werden. Die vollständige Tabelle ist nur dem Vermögensamt zu übermitteln.
Die Felder „cod. parch., Zone und Kostenstelle“ sind aus der Liste „Auflistung Verwahrer“ zu entnehmen, für weitere Informationen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Amt für Vermögensgüter.
Wichtig: Immer eine Begründung angeben, aufgrund welcher eine Befreiung, Reduzierung, Tarifänderung, usw. genehmigt wird.
Anmeldungen: sind in blau hervorzuheben. Das Anmeldedatum ist immer der 1. des aktuellen Monats (z.B. 1. Sep. 22), das heißt, die Parkplatzgebühr wird von diesem Monat bereits eingezogen.
Abmeldungen: sind in rosa hervorzuheben. Die Abmeldungen müssen rechtzeitig innerhalb des 5. des Monats mitgeteilt werden, ansonsten kann die rechtzeitige Eingabe vor Gehaltsabschluss nicht garantiert werden.
Ansprechperson
Silvana Edessa
Tel.: +39 0471 412277
E-Mail: silvana.edessa@provinz.bz.it