Gehälter des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen
Das Gehaltsamt für Lehrpersonal bearbeitet die Gehälter der Lehrpersonen staatlicher Art, welche mit Landeskollektivvertrag geregelt werden.
Davon ausgenommen sind: Lehrpersonen der Berufsschulen, Fachschulen, Musikschulen, Kindergärten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration.
Informationen dazu finden Sie unter: Gehälter für das Landespersonal.