Versetzung für unbefristete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration
Einreihung in die Versetzungsrangordnung und Vordruck
Für die Kategorie der "Versetzung von Amts wegen" und die Kategorie der “Versetzung auf Antrag“ muss man innerhalb 10. Juli, 12.00 Uhr, den Vordruck für die Einreihung in die Versetzungsrangordnung des unbefristeten Personals für das darauf folgende Schuljahr einreichen.
Dekret und Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung
Die Versetzungsrangordnung der unbefristeten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration wird für jedes Schuljahr ad hoc für das jeweils betroffene Personal erstellt, mit Dekret des Direktors oder der Direktorin der Abteilung Personal genehmigt und in Folge veröffentlicht.
Der genaue Tag der Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung kann nicht angegeben werden, deshalb ist es ratsam, ab dem 10. Juli regelmäßig Einsicht zu nehmen. |
Die Versetzungsrangordnung für das Schuljahr 2025/2026 ist mit xx veröffentlicht. |
Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen des Datenschutzes in der Versetzungsrangordnung die Punkte für das Dienstalter, die Kinder und die sozialen Kriterien nicht getrennt in jeweils einer eigenen Spalte angegeben sind. Es wird nur die Gesamtpunktezahl angegeben. |
Für die effektive Reihung für die Stellenwahl nach Berücksichtigung von Stellenbestätigungen, Einforderungen des Rücktrittsrechtes, Vorrang Gesetz 104 Stellenwahl und Stellenbestätigung anklicken |
- Hier anklicken Einsicht Dekret xx mit der Versetzungsrangordnung unbefristete Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen Integration aller drei Sprachen
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Informationsbalken Versetzung unbefristetes Personal
Für die Erklärung der Anwendung der didaktischen Kontinuität und die Auswirkungen für das Personal Stellenwahl und Stellenbestätigung anklicken und den jeweiligen Informationsbalken öffnen.
Das Personal, welches aufgrund der geltenden Regelung der Kategorie der Versetzung von Amts wegen angehört, findet sich im ersten Teil der Versetzungsrangordnung, je nach Situation in der ersten oder zweiten Gruppe.
Die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen innerhalb 10. Juli, 12.00 Uhr, bei der Dienststelle für Kindergarten- und Integrationspersonal der Abteilung Personal den Vordruck für die Einreihung in die Versetzungsrangordnung für das unbefristete Personal einreichen. Wer dies nicht bzw. nicht wie vorgeschrieben tut, wird ohne weiteren Hinweis nur mit den Punkten für den Dienst in die zustehende Gruppe der Rangordnung eingereiht und für die Stellenwahl vorgesehen (je nach Kriterien mit oder ohne Rücktrittsrecht).
Das Personal, welches aufgrund der geltenden Regelung der Kategorie der Versetzung auf Antrag angehört, findet sich im zweiten Teil der Versetzungsrangordnung.
Die Versetzung wird von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beantragt, indem sie innerhalb 10. Juli, 12.00 Uhr, bei der Dienststelle für Kindergarten- und Integrationspersonal der Abteilung Personal den Vordruck für die Einreihung in die Versetzungsrangordnung für das unbefristete Personal einreichen.
Rücktrittsrecht
Innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung des unbefristeten Personals haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit unbefristetem Arbeitsverhältnis und mit Arbeitsverhältnis aufgrund der Rangordnung für die befristete Aufnahme, welche für die Stellenwahl mit Rücktrittsrecht vorgesehen worden sind, die Möglichkeit, ihre Entscheidung zur Stellenwahl zu kommen zurückzuziehen und ihre Stelle mit der Definition für das neue Schuljahr zu bestätigen.
Der genaue Tag der Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung und somit der Fälligkeit der Frist des Rücktrittsrechtes kann nicht angegeben werden, deshalb ist es ratsam, ab dem 10. Juli regelmäßig Einsicht zu nehmen.
Die Frist für das Rücktrittsrecht für das Schuljahr 2025/2026 verfällt mit xx. |
Für Vordruck und Modalität für die Einforderung des Rücktrittsrechtes Stellenwahl und Stellenbestätigung anklicken und den jeweiligen Informationsbalken öffnen.
Stellenwahl
Die Stellenwahl erfolgt auf telematischem Wege. Um zum Online-Dienst der Stellenwahl zugreifen zu können (und wählen oder explizit verzichten), muss man über eine digitale Identität Spid, eine aktivierte Bürgerkarte oder die Elektronische Identitätskarte (CIE) verfügen. Um sich im Online-Dienst mit dem Referat Inklusion der Bildungsdirektion beraten zu können, muss man auf dem eigenen Gerät über die Applikation Microsoft-Teams verfügen. Notwendig ist eine Internetverbindung und ein Gerät wie Smartphone, PC, Laptop oder Tablet.
Für die Informationen zur Stellenwahl Stellenwahl und Stellenbestätigung anklicken und den jeweiligen Informationsbalken öffnen.
Vorrang bei der Stellenwahl aufgrund Gesetz 104/1992
Wer in der Versetzungsrangordnung des unbefristeten Personals Anrecht auf die Begünstigungen des Gesetzes 104/1992 hat, kann innerhalb 10. Juli, 12.00 Uhr, den Antrag um Vorrang bei der Stellenwahl einreichen.
Für Vordruck und Modalität für die Einforderung des Vorranges aufgrund Gesetz 104/1992 Stellenwahl und Stellenbestätigung anklicken und den jeweiligen Informationsbalken öffnen.
Ansprechpersonen
Margarethe Egger Trolese
Tel. +39 0471 411605
E-Mail: margarethe.egger@provinz.bz.it