Befristete Aufnahme über Rangordnung für Mitarbeiter / Mitarbeiterin für Integration
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur befristeten Aufnahme über Rangordnung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für Integration.
Aufnahme über Rangordnung
Die Rangordnung für die befristete Aufnahme für das Berufsbild der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration wird jedes Jahr (getrennt nach Muttersprache) erstellt bzw. aktualisiert, mit Dekret des Direktors oder der Direktorin der Abteilung Personal genehmigt und in Folge veröffentlicht.
Die Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich mit 1. Juni.
Bei Bedarf wenden Sie sich an:
Info Point, Amt für Personalaufnahme, Abteilung Personal
Rangordnungsposition anklicken
Für die effektive Rangordnungsposition für die Stellenwahl nach Berücksichtigung von Stellenbestätigungen, Einforderungen des Rücktrittsrechtes, Anträge um Wahl mit Vorrang aufgrund des Gesetzes 104/1992 Stellenwahl und Stellenbestätigung anklicken