Ausweisung geschlossener Ortschaften
Damit der Straßenverkehr geregelt werden kann, müssen die Gemeinden mit Beschluss des Gemeindeausschusses für die Ausweisung der geschlossenen Ortschaften sorgen.
Der Beschluss, mit dem die geschlossene Ortschaft ausgewiesen wurde, wird dreißig aufeinanderfolgende Tage lang an der Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht. Dem Beschluss wird eine Karte beigelegt, auf der die Grenzen der Ortschaft an den Zubringerstraßen eingezeichnet sind.
Die Landesverwaltung verfasst anhand dieses Dokumentes der Gemeinde ein Feststellungsprotokoll mit weniger als 10.000 Einwohner und ein Übergabeprotokoll mit mehr als 10.000 Einwohner für die Abgrenzung der bewohnten Ortschaften.
Im letzten Fall wird das ortsinterne Straßenteilstück als Gemeindestraße klassifiziert.