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Neuregelung der ärztlichen Betreuung von Seniorenwohnheimen

Die Verbesserung der ärztlichen Versorgung der Bewohner von Seniorenwohnheimen durch eine klare, strukturierte und konstante Betreuung ist das Ziel des Beschlusses, den die Südtiroler Landesregierung am Dienstag (1. März) gefasst hat. Dabei sollen je nach Größe des Heimes mindestens zwei bis maximal fünf Ärzte für Allgemeinmedizin die Heimbewohner betreuen.

Ärztliche Betreuung in Seniorenwohnheimen neu geregelt - Foto: LPA

Bisher war es so, dass Menschen bei ihrer Aufnahme in einem Seniorenwohnheim weiterhin von ihren Hausärzten betreut wurden, sodass unter Umständen eine Vielzahl von Allgemeinmedizinern die ärztliche Betreuung in den Seniorenwohnheimen innehatte. Mit der am heutigen Dienstag von der Landesregierung beschlossenen und im Vorfeld mit den Südtiroler Ärztegewerkschaften vereinbarten Neuregelung soll das als Pilotprojekt bereits erprobte Konzept zur ärztlichen Betreuung der Bewohner von Seniorenwohnheimen landesweit übernommen werden. Dabei übernehmen künftig je nach Größe der Einrichtung zwischen zwei und fünf Allgemeinmediziner im Team die gesundheitliche Betreuung der Heimbewohner.

„Die in den Seniorenwohnheimen tätigen Hausärzte sind Ansprechpartner für die Heimbewohner, aber auch für die Familienangehörigen und die Pflegekräfte: Eine übersichtliche Zahl von praktizierenden Ärzten ermöglicht daher mehr Klarheit, Konstanz und Struktur in der Betreuung“, zeigt sich Gesundheitslandesrätin Martha Stocker überzeugt. Die ärztliche Betreuung in den Seniorenwohnheimen gilt als freiberufliche Tätigkeit und wird von den verschiedenen Einrichtungen ausgeschrieben.

mp

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Beschlüsse der Landesregierung vom 01.03.2017