News

Digitalisierung der Fahrzeugdokumente: Eigentumsbescheinigung digital

Bei den Fahrzeugdokumenten gibt es nun eine Vereinfachung: Die Eigentumsbescheinigung in Papierform wurde im Herbst abgeschafft. Drauf weist das Landeskraftfahrzeugamt hin. Nun sind die Eigentumsbescheinigungen für Fahrzeuge digital.

Bis zum 4. Oktober 2015 war die Fahrzeugzulassung mit zwei Dokumenten verbunden, und zwar mit der Zulassungsbescheinigung ("libretto") mit den technisch relevanten Informationen und der Eigentumsbescheinigung ("PRA"), welche beweisführend für das Eigentum ist. Unterwegs reichte es aus, die Zulassungsbescheinigung mitzuführen.

Inzwischen ist die Eigentumsbescheinigung für Fahrzeuge digital. Für den Fahrzeugverkauf ist der Vordruck für den Kaufvertrag auf der Rückseite Eigentumsbescheinigung, der bis 4. Oktober zugelassenen oder umgeschriebenen Fahrzeuge vorgesehen. „Bei Fahrzeugen, welche ab dem 5. Oktober zugelassen wurden bzw. einen Besitzerwechsel erlebten, gibt es dieses Dokument nun nicht mehr“, erklärt Markus Kolhaupt vom Kraftfahrzeugamt des Landes.

Zur Erledigung von Formsachen in punkto PRA kann man sich an die Schalter des öffentlichen Fahrzeugregisters, Alte Mendelstraße 19a, in Bozen oder des Kraftfahrzeugamtes, Rittner Straße 12, in Bozen bzw. an Autoagenturen oder ACI Außenstellen, die als telematische Schalter tätig sind, wenden. Dazu braucht man nur eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und einen Personalausweis mitzubringen.

SAN