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Bereichsübergreifender Kollektivvertrag: Treffen mit Gewerkschaften

Um die Wiederaufnahme der seit 5 Jahren auf Eis gelegten Vertragsverhandlungen im Bereich des öffentlichen Dienstes vorzubereiten, fand heute Nachmittag (6. Oktober) auf Einladung der Generaldirektion des Landes ein erstes Treffen mit den Gewerkschaften statt. Zugegen war auch Personallandesrätin Waltraud Deeg.

Personallandesrätin Waltraud Deeg während des Treffens mit den Gewerkschaften zur Überarbeitung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages

Die eigentlichen Kollektivvertragsverhandlungen werden im Herbst oder zu Beginn 2016 wieder aufgenommen. Bei dem Treffen zwischen Personallandesrätin Waltraud Deeg, den Vertretungen der repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen und der öffentlichen Delegation (Landesverwaltung, Sanitätsbetrieb, Wohnbauinstitut und Gemeindenverband) ging es insbesondere darum, erste Kontakte zu knüpfen und die anstehenden Verhandlungen vorzubereiten.

"Ich freue mich, dass wir nach Jahren des Stillstandes wieder mit den Verhandlungen beginnen können, wobei wir auch die Entwicklungen auf Staatsebene im Blick haben müssen", betonte Personallandesrätin Deeg. Unter den wichtigen Themen, die anstehen, hob die Landesrätin die Übergangsregelung für Mitarbeitende mit befristeten Arbeitsverhältnissen als prioritär hervor. "Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, damit wir diese auch weiterhin beschäftigen können. Wichtig ist zudem, dass wir verstärkt Wettbewerbe ausschreiben, um jene Stellen, die in unbefristete verwandelt werden können, auch zu besetzen", so Deeg.

Wie Generaldirektor Hanspeter Staffler betonte, stehen neben einer Überarbeitung des wirtschaftlichen Teils des Vertrags auch normative Anpassungen an. Im Laufe des Treffens tauschte man sich dementsprechend auch über den zeitlichen Rahmen, die angepeilte Methode und prioritär zu behandelnde Punkte der Kollektivvertragshandlungen aus.

Laut Landesgesetz Nr. 6 vom 2015 muss der Höchstbetrag der mit den Kollektivverträgen verbundenen Ausgaben für jedes Jahr mit einer eigenen Bestimmung im Finanzgesetz festgelegt werden. Bei den Vertragsverhandlungen dürfen keine Ausgabenverpflichtungen eingegangen werden, welche die für jedes einzelne Jahr festgelegten Grenzen überschreiten. Die Summe, die 2016 für die Verhandlungen über den wirtschaftlichen Teil bereitgestellt wird, wird im Rahmen der Haushaltsplanung demnächst festgelegt.

kl

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