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Amt für Jagd und Fischerei: "Fuchsregulation ist tierschutzgerecht"

"Jungfüchse gehen nicht zugrunde, wenn die Muttertiere im August erlegt werden", betont der geschäftsführende Direktor des Amts für Jagd und Fischerei Andreas Agreiter. "Wäre dies der Fall, hätte es auch kein positives Gutachten vom staatlichen Umweltinstitut ISPRA gegeben."

Die Fuchsregulation sei tierschutzgerecht, heißt es aus dem Amt für Jagd und Fischerei.

In den mitteleuropäischen Ländern ist der Fuchs regulär ab Mitte Juni oder Juli jagdbar, legt Amtsdirektor Agreiter dar. Ab diesem Zeitpunkt sind Jungfüchse gewöhnlich selbstständig. Auch diese Länder mussten die Jagdzeiten in den letzten Jahren einer Überprüfung unterziehen, um zu gewährleisten, dass die Jagdausübung  tierschutzgerecht erfolgt. Die italienische Gesetzgebung ist weit restriktiver, lässt aber auch in anderen Provinzen Regulationen des Fuchses außerhalb der regulären Jagdzeiten zu.

mac

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