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Weiterbildung Gesundheitsberufe: Bis 31. Jänner um Beitrag ansuchen
Noch bis zum 31. Jänner 2015 können akkreditierte CME-Weiterbildungsorganisationen im Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals in Bozen um Beihilfen für die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Gesundheitsberufe und für Veröffentlichungen, die den Gesundheitsbereich betreffen, ansuchen. Darauf macht das Landesgesundheitsressort aufmerksam.
Das Land Südtirol fördert die Durchführung von Bildungsinitiativen der ständigen Weiterbildung im Bereich der Gesundheitsberufe und Veröffentlichungen, die den Gesundheitsbereich betreffen, auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 14 vom 15. November 2002.
Weiterbildungsorganisationen, die eine CME-Akkreditierung haben und somit für die ständige ständige Weiterbildung in der Medizin (Educazione continua in medicina) berechtigt sind, können um einen Beitrag für die Durchführung von Ausbildungsinitiativen ansuchen.
Die Ansuchen sind bis 31. Jänner 2015 im Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals im dritten Stock (Zimmer 386) des Landhauses 12 in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen einzureichen (Telefonnummer: 0471 418151/418141). Die Gesuche können auch per Einschreibebrief (Poststempel gilt) oder mittels zertifizierter elektronischer Post gestellt werden.
Die Kriterien für den Beihilfeantrag, die Gesuchsformulare sowie alle notwendigen Anlagen sind auf der Web-Seite des Landesamtes für Ausbildung des Gesundheitspersonals zu finden, und zwar unter www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-kategorien.asp?bnsvf_svid=1004440#servicelink.
Wer sich um einen Beitrag bewirbt, muss für die detaillierte Beschreibung der Inhalte, Ziele und Kostenvoranschläge der einzelnen Bildungsinitiativen das Programms GECO (gestione contributi) verwenden. Dieses Programm (https://geco.provinz.bz.it/) wird vom Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals zur Verfügung gestellt.
SAN