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Finanzielle Sozialhilfe und Tarife der Sozialdienste für 2015 stehen

Jahr für Jahr werden die Beträge der Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe sowie die Tarife für die an Bezirke und Gemeinden delegierten Sozialdienste angepasst. Für 2015 hat die Landesregierung diese Anpassung auf Vorschlag von Landesrätin Martha Stocker gestern, 9. Dezember, vorgenommen.

Die Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe werden im kommenden Jahr unverändert bleiben. Das bedeutet, dass sich etwa auch die Höhe des Sozialen Mindesteinkommens oder die Einkommensgrenzen für die verschiedenen Leistungen im kommenden Jahr nicht ändern werden. „Wir erachten die Leistungen in der derzeitigen Höhe weiterhin als angemessen, auch weil es nur geringe Lohnerhöhungen gegeben hat und ein Gleichgewicht zwischen Entlohnung und Leistungen gewährleistet werden muss", sagt Landesrätin Stocker.

Auf dem Niveau von 2014 belassen werden im Jahr 2015 nach dem gestrigen Beschluss der Landesregierung auch die Tarife für die Inanspruchnahme der sozialen Dienste (Hauspflege, Essen auf Rädern, Dienste für Menschen mit Behinderungen, Kleinkinderbetreuungsdienste, Dienste für Minderjährige und andere). Geringfügig erhöht, und zwar um 0,50 Euro pro Tag werden die Tarife für die Tagespflegeheime. 

Beim Betreuten und Begleiteten Wohnen für Senioren wurden die Tarife ebenfalls unverändert belassen. Für die Träger der Dienste wurde aber ein größerer Spielraum bei der Festlegung der Tarife vorgesehen. „Durch diese größere Flexibilität möchten wir zu einer stärkeren Entwicklung dieses Angebotes beitragen, welches für das Land eine strategische Bedeutung als Ergänzung zu den herkömmlichen stationären und ambulanten Angeboten für Senioren hat", erklärt Soziallandesrätin Stocker.

 

SAN