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Staatliches Familien- und Mutterschaftsgeld: Neue Form der Antragstellung

Für rund 2000 Familien, die in Südtirol in den Genuss des Familien- oder Mutterschaftsgeldes des Staates kommen, gilt ab Jänner 2015 ein neuer Gesuchsmodus. Dem Antrag um staatliches Familiengeld muss - ebenso wie jenem um staatliches Mutterschaftsgeld - der ISEE-Vermögensindikator beigelegt werden. Darauf weist der ASWE-Direktor Eugenio Bizzotto hin.

Der Änderung zugrunde liegt das von der Regierung in Rom bereits 2013 erlassene Gesetzesdekret über den Vermögensindikator ISEE und die seit kurzem rechtskräftige Durchführungsverordnung dazu, die auf mehr Gerechtigkeit in den Sozial- und Fürsorgeleistungen abzielen.

"Die staatlichen Vorgaben bringen es mit sich, dass sich ab Januar 2015 bei der Einreichung der Ansuchen für das staatliche Familiengeld, um das Eltern mit mindestens drei minderjährigen Kindern ansuchen können, und für das staatliche Mutterschaftsgeld gegenüber dem derzeitigen Modus etwas ändern wird", erklärt der Direktor der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung, Eugenio Bizzotto.

Anspruchsberechtigte, die bereits über eine ISEE-Bescheinigung verfügen, können sich für die Antragstellung an die Patronate wenden. Wer hingegen noch nicht über eine ISEE-Bescheinigung verfügt, kann diese bei den Steuerbeistandszentren (CAAF) anfordern (Informationen und Adressen finden sich auf der ASWE-Webseite unter www.provinz.bz.it/aswe/). Die Steuerbeistandszentren sollten die Bescheinigung über den Vermögensindikator ISEE zehn Tage nach Antrag aushändigen, so schreibt es der Staat vor.

Sollten Antragstellende zum Gesuchstermin am 31. Januar 2015 noch keine ISEE-Bescheinigung vorweisen können, so kann das Ansuchen zusammen mit der Quittung des Steuerbeistandszentrums über die erfolgte Anfrage der ISEE-Bescheinigung trotzdem beim Patronat eingereicht werden.

Informationen:
www.provinz.bz.it/aswe/

jw