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Sozialvereine können bis 15. Dezember um Beitragsvorschuss ansuchen

Die Landesabteilung Soziales informiert, dass öffentliche und private Einrichtungen, die im Sozialbereich tätig sind, noch bis zum 15. Dezember, 12.00 Uhr um einen Beitragsvorschuss für die ordentliche Jahrestätigkeit 2015 ansuchen können.

Öffentliche und private Einrichtungen, die im Sozialbereich tätig sind und denen im laufenden Jahr 2014 ein Beitrag für die ordentliche Jahrestätigkeit gewährt worden ist, haben Anrecht auf einen Beitragsvorschuss für laufende Ausgaben im Ausmaß von 70 Prozent des im Vorjahr gewährten Beitrages.

Das Gesuchsformular ist als beschreibbares PDF-Dokument auf der Internetseite www.provinz.bz.it/sozialwesen unter der Rubrik "Aktuelles" (Beiträge an öffentliche und private soziale Körperschaften) hinterlegt.

Das Ansuchen kann bis Montag, 15. Dezember, 12.00 Uhr, in den jeweils zuständigen Ämtern der Abteilung Soziales, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, Bozen, eingereicht oder mittels Einschreiben, Fax oder zertifizierter elektronischer Post (PEC) an folgende Adressen übermittelt werden:

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