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Landesregierung hebt Einkommensgrenze für Studienbeihilfen an
2242 Studenten können im akademischen Jahr 2014/15 mit einer Studienbeihilfe rechnen. Insgesamt stellt das Land 13 Millionen Euro für diesen Zweck bereit. Heute (24. Juni) hat die Landesregierung den entsprechenden Wettbewerb genehmigt und gleichzeitig beschlossen, die Einkommensgrenze von 30.000 auf 32.000 Euro anzuheben.
Alljährlich stellt das Land Studienbeihilfen für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen oder diesen gleichgestellten Einrichtungen bereit. Die Beihilfen werden über öffentliche Wettbewerbe vergeben. Dabei werden die wirtschaftliche Bedürftigkeit und der Studienerfolg der Antragsteller berücksichtigt.Heute hat die Landesregierung die entsprechenden Wettbewerbe genehmigt. Demnach werden für 2014/15 1638 Studienbeihilfen für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen außerhalb Südtirols und 604 Beihilfen für in Südtirol Studierende vergeben. Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der Sitzung der Landesregierung erklärte, seien die Studienbeihilfen mit je 5800 Euro dotiert, so dass insgesamt 13 Millionen Euro an Studienbeihilfen ausgeschüttet werden können. "Die Landesregierung hat außerdem die Einkommensgrenze nach oben verschoben und zwar von bisher 30.000 auf 32.000 Euro", erklärte Kompatscher.
Die Anträge für Studienbeihilfen werden ausschließlich online über den E-Government-Service https://forms.egov.bz.it/studienbeihilfe abgewickelt. Angesucht werden kann ab Mitte August (genauer Termin wir noch bekanntgegeben). Die Einreichfrist endet am 31. Oktober 2014.
ohn
BESCHLÜSSE DER SÜDTIROLER LANDESREGIERUNG
Landeshauptmann Kompatscher erläutert die Neuigkeiten bei der Studienbeihilfe
Landeshauptmann Kompatscher erläutert die Neuigkeiten bei der Studienbeihilfe
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