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Gleichstellungsrätin: Bewerbungen bis 10. April einreichen
LPA - Die Gleichstellungsrätin hat die Aufgabe, die Gleichbehandlung von Frau und Mann in der Arbeitswelt zu gewährleisten. Die Landesregierung ernennt die Gleichstellungsrätin für die angelaufene Legislaturperiode neu. Interessierte Frauen können ihre Bewerbung für das Amt der Gleichstellungsrätin innerhalb Donnerstag, 10. April 2014, beim Frauenbüro in Bozen einreichen.
Zu einer gleichen Behandlung von Frau und Mann gehören eine ganze Reihe von Aspekten wie der Zugang zur Arbeit, die Ausbildung, die Karrieremöglichkeiten, die Bezahlung und die Ausübung der Arbeit. Die Gleichstellungsrätin hat die Aufgabe, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes am Arbeitsplatz zu bekämpfen. Sie schlägt zudem Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter im Bereich der Arbeit vor. Die Gleichstellungsrätin sitzt auch in der Arbeitskommission des Landes. Zudem hat sie den Aspekt der Chancengleichheit in den von den Strukturfondsprogrammen der Europäischen Union vorgesehenen Begleitausschüssen zu vertreten.
Um sich für das Amt der Gleichstellungsrätin zu bewerben, brauchen interessierte Frauen einen Studienabschluss in Rechtswissenschaften oder einen gleichwertigen Studientitel ebenso wie den Nachweis über die Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache, bezogen auf den Universitätsabschluss (Zweisprachigkeitsnachweis A). Außerdem müssen sie einen Nachweis von spezifischen Fachkenntnissen in Bezug auf weibliche Erwerbstätigkeit und auf die Gesetzgebung im Bereich Arbeitsrecht und Chancengleichheit erbringen.
Weitere Details bzgl. Amtsdauer, Zuständigkeiten der Gleichstellungsrätin, Amtsentschädigung und Spesenvergütung, Struktur und Personal, usw. sind in den Artikeln 24 - 31 des Landesgesetzes vom 8. März 2010, Nr. 5, enthalten, das im Web unter http://pubsrv.provinz.bz.it/apps/lexweb/current/lg-2010-5.html abrufbar ist.
Interessierte Frauen können ihre Bewerbung für das Amt der Gleichstellungsrätin innerhalb Donnerstag, 10. April 2014, 16 Uhr, persönlich oder mittels E-Mail (frauenbuero@provinz.bz.it) im Frauenbüro, Dantestraße 11, Bozen einreichen. Der Bewerbung muss ein persönliches Motivationsschreiben und ein detaillierter Lebenslauf beigelegt werden. Der Besitz der im Artikel 25 des Landesgesetzes Nr. 5/2010 angeführten Voraussetzungen für die Ernennung zur Gleichstellungsrätin muss aus dem Lebenslauf hervorgehen oder mittels eigenverantwortlicher Ersatzerklärung erklärt werden.
Weitere Informationen erteilt das Frauenbüro, Dantestraße 11, in Bozen unter der Rufnummer: 0471 416950 sowie der E-Mail-Adresse: frauenbuero@provinz.bz.it. Informationen gibt es auch auf der Internetseite: http://www.provinz.bz.it/chancengleichheit.
SAN