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Landesrat Achammer für Aufwertung des Kulturbeirates

LPA - Für einen erweiterten Kulturbegriff, eine Öffnung der Kulturarbeit über die Grenzen hinweg und eine Aufwertung des Kulturbeirats hat sich Landesrat Philipp Achammer gegenüber Südtirols Kulturverbänden ausgesprochen. Bei einem ersten Treffen mit den Spitzenvertretenden der sieben großen Kulturverbände wurde konkret über die bevorstehende Ernennung des Kulturbeirats gesprochen.

Landesrat Achammer hat sich gegenüber den großen Kulturverbänden für die Aufwertung des Kulturbeirates ausgesprochen

Die Kulturlandschaft und der Kulturbegriff haben sich in den vergangenen Jahren verändert und ausgedehnt. Diesen Veränderungen will der neue Landesrat für Kultur Rechnung tragen. Das kündigte Philipp Achammer gegenüber den Spitzenvertretenden der sieben großen Kulturverbände an. Die Jugendkultur und den "Austausch in der Europaregion und darüber hinaus" verstärkt zu fördern, liege ihm in der Kulturpolitk besonders am Herzen, so der Kulturlandesrat.

Daher sprach sich Landesrat Achammer auch für die Aufwertung des Kulturbeirates aus, dessen Bestellung Thema der Aussprache war. "Im Kulturbeirat soll vorrangig die strategische Debatte über die Ausrichtung der Kulturpolitik geführt werden, der Beirat soll einen Entwicklungs- und Erneuerungsprozess anstoßen", so Landesrat Achammer.

Bei dem Treffen mit dem neuen Kulturlandesrat war der Verband der Kirchenchöre durch Robert Mur vertreten, die Musikkapellen durch Pepi Fauster, der Theaterverband durch Klaus Runer, der Chorverband durch Sepp Mair, der Künstlerbund durch Präsidentin Helga von Aufschnaiter, der Heimatpflegeverband durch Obmann Peter Ortner und das Kulturinstitut durch Marjan Cescutti.

Der Kulturbeirat bleibt jeweils eine Legislaturperiode im Amt. Er muss nun von der Landesregierung auf Vorschlag des zuständigen Landesrats für die angelaufene Amtszeit neu bestellt werden. Seine Zusammensetzung ist vom Gesetz vorgegeben. Ihm gehören der zuständige Landesrat als Vorsitzender sowie sechs Vertretende kultureller Körperschaften oder Vereine und vier Sachverständige an.

jw

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