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Referendum: Abgestimmt wird am Sonntag bis 22.00 Uhr

Am Sonntag, 9. Februar, sind Südtirols Wähler aufgefordert, über das im vergangenen Sommer vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Bürgerbeteiligung abzustimmen. Die Wahllokale sind bis 22.00 Uhr geöffnet, alle Infos gibt's vorab online - und per Video.

Die bestätigende Volksabstimmung, die erste ihrer Art, betrifft den Gesetzestext, der im vergangenen Juni vom Landtag verabschiedet worden ist und die Bürgerbeteiligung auf Landesebene neu regeln soll. Die Frage an den Wähler ist, ob er diesem Gesetzestext zustimmt. Stimmt demnach die Mehrheit der Wahlberechtigten mit "ja", tritt das Gesetz in Kraft, gewinnt das Nein, bleibt das derzeit gültige Gesetz aus dem Jahr 2005 in Kraft. Quorum gibt es bei dieser Abstimmung keines.

Beim Referendum abstimmen dürfen Bürger, die am Wahltag, also am 9. Februar 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Wählerlisten eingetragen sind, am Tag der Veröffentlichung des Wahlausschreibungsdekrets ununterbrochen seit vier Jahren in der Region Trentino-Südtirol ansässig sind und im größten Zeitabschnitt dieser vier Jahre ihren Wohnsitz in Südtirol hatten. Sie können sich am Sonntag in das auf dem Wahlausweis angegebene Sektionswahlamt begeben und müssen dort den Wahl- sowie einen Personalausweis vorlegen. Wer keinen Wahlausweis hat, bekommt diesen in den Gemeindewahlämtern. Diese sind am Freitag und Samstag von 9.00 bis 18.00 Uhr und am Sonntag von 6.00 bis 22.00 Uhr geöffnet.

Abgestimmt wird übrigens nur am Sonntag, 9. Februar. An diesem Tag sind die Wahlämter von 6.00 bis 22.00 Uhr geöffnet, allerdings nehmen die Vorbereitungen in den Wahlsektionen rund eine Stunde in Anspruch. Erst nach deren Abschluss kann also tatsächlich abgestimmt werden. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es daher ratsam, erst ab 7.30 Uhr zur Stimmabgabe im Wahlamt zu erscheinen.

Alle Informationen zum Referendum gibt's online, und zwar im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse wahlen.provinz.bz.it oder in den Gemeinden. Dort hängt der Gesetzestext, über den abgestimmt wird, zur Einsicht aus. Er ist am Sonntag zudem in den Wahlsitzen einsehbar. Wer keine Lust zum Lesen hat, kann sich auch das Video mit den wichtigsten Abstimmungsinfos ansehen, zu finden unter http://youtu.be/ky6HxM_ghs8.

chr

Gesetz zur Bürgerbeteiligung: Bestätigende Volkabstimmung am 9. Februar