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Anmeldungen zur Fischerprüfung im März bis Ende Jänner möglich

LPA - Wer in Südtirols Gewässern fischen möchte, muss das 14 Lebensjahr vollendet haben und eine Befähigung nachweisen können. Die nächsten Befähigungsprüfungen werden vom 3. bis 6. März 2014 abgenommen. Darauf weist das Landesamt für Jagd und Fischerei hin, das noch bis zum 31. Jänner 2014 Anmeldungen dazu entgegen nimmt.

Die Fischerprüfung setzt sich nach wie vor aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Zur mündlichen Prüfung werden nur Kandidaten zugelassen, die beim schriftlichen Test in Quizform die festgelegte Punktezahl erreicht haben. Prüfungsinhalte sind Fischkunde, Fischereigesetz, Gerätekunde, allgemeine Verhaltensnormen beim Fischen sowie Naturschutz.

Gesuche um Zulassung zur Prüfung können noch bis Freitag, 31. Jänner 2014, im Landesamt für Jagd und Fischerei, Bozen, Brennerstrasse 6, eingereicht werden. Die Anträge sind mit einer Stempelmarke (16 Euro) zu versehen. Gesuchsmuster finden sich auf den Bürgernetzseiten der Landesabeilung Forstwirtschaft unter www.provinz.bz.it/forst/.

Zur Prüfung können nur Personen zugelassen werden, die bis spätestens 3. März 2014 das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der genaue Prüfungstermin (Tag und Uhrzeit) wird den Bewerbern schriftlich mitgeteilt. Weitere Auskünfte können im Landesamt für Jagd und Fischerei (Tel. 0471 415171 oder 0471 415172) eingeholt werden.

jw