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Oberschulbesuch & Berufsbildung außerhalb Südtirols: Bis 19. um Stipendien ansuchen!
LPA - Noch bis Donnerstag, 19. Dezember, können sich Schülerinnen und Schülern, die außerhalb der Landesgrenzen Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsausbildung besuchen, die es in Südtirol nicht gibt, beim Land Südtirol um finanzielle Unterstützung bewerben.
"Die Studienbeihilfen sind nach wie vor nach Familieneinkommen gestaffelt und liegen zwischen 1.500 Euro und 4.000 Euro", so die Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Studienförderung ist eine Mindestkursdauer von sechs Monaten mit Schul- bzw. Kursbeginn im Jahr 2013. Außerdem kann um die Rückerstattung von Schul- bzw. Kursgebühren angesucht werden. Auch in diesem Fall gilt das bereinigte Einkommen als Berechnungsgrundlage, die Rückerstattungsbeträge sind gestaffelt und betragen zwischen 10 und 70 Prozent der jeweiligen Schul- bzw. Kursgebühren. Die Rückerstattung wird nur bei einem Mindestbetrag der Gebühren von 500 Euro gewährt.
Um die Studienförderungsmaßnahmen können EU-Bürger ansuchen, die seit mindestens zwei Jahren in Südtirol ansässig sind, im Jahr 2013 ein bereinigtes Einkommen von höchstens 30.000 Euro erzielt haben und für dasselbe Studium keine andere finanzielle Zuwendung bzw. keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen. Bei besonders kostenintensiven Kursen mit Kursgebühren von mehr als 10.000 Euro wird die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens, die zur Inanspruchnahme der Begünstigungen berechtigt, auf 32.000 Euro angehoben.
Die Gesuchsvordrucke liegen im Landesamt für Schulfürsorge auf. Sie stehen zudem im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ zum Herunterladen bereit. Die Stipendienansuchen sind innerhalb Donnerstag, 19. Dezember 2013, im Amt für Schulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, 2. Stock, Zimmer 205, einzureichen.
jw