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Sozialvereine können bis 16. Dezember um Beitragsvorschuss ansuchen

LPA - Bis zum 16. Dezember können öffentliche und private Einrichtungen, die im Sozialbereich tätig sind, um einen Beitragsvorschuss für die ordentliche Jahrestätigkeit 2014 ansuchen. Darauf macht die Landesabteilung Familie und Sozialwesen aufmerksam.

Öffentliche und private Einrichtungen, die im Sozialbereich tätig sind und denen im laufenden Jahr 2013 ein Beitrag für die ordentliche Jahrestätigkeit gewährt worden ist, haben Anrecht auf einen Beitragsvorschuss für laufende Ausgaben im Ausmaß von 70 Prozent des im Vorjahr gewährten Beitrages.

Das Gesuchsformular ist als beschreibbares PDF-Dokument in der Internetseite http://www.provinz.bz.it/sozialwesen/, unter der Rubrik "Beiträge an Körperschaften" hinterlegt. Es muss innerhalb Montag, 16. Dezember, 12.00 Uhr im jeweils zuständigen Amt der Landesabteilung Familie und Sozialwesen, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, Bozen eingereicht oder mittels Einschreiben oder mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) an folgende Adressen übermittelt werden:

Für das Amt für Familie, Frau und Jugend 24.1: famfraujug.famdonnagiov@pec.prov.bz.it

Für das Amt für Senioren und Sozialsprengel 24.2: senioren.anziani@pec.prov.bz.it

Für das Amt für Menschen mit Behinderungen 24.3: disabilita.behinderung@pec.prov.bz.it

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