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Landesregierung: Bausparen und Wohnbauförderung

(Leistbarer) Wohnraum für alle: Das ist das erklärte Ziel der Landesregierung, mit dem sie sich auch während ihrer offiziell letzten Sitzung der Legislaturperiode beschäftigt hat. Heute (21. Oktober) hat sie die Durchführungsbestimmungen zum neuen Bausparmodell gutgeheißen und 26 Millionen Euro für den sozialen und geförderten Wohnbau zur Verfügung gestellt.

Mit dem Bausparen hat die Landesregierung ein neues Modell für junge Sparer eingeführt, das aus einem Mix aus Förderungen, Steuererleichterungen, verbilligten Darlehen und - einem mindestens achtjährigen - Kapital-Ansparen im Rentenfonds besteht. „Jeder kann jetzt aufgrund seiner Ersparnisse zinslose Darlehen mit Haftung des Landes bekommen und zusätzlich auch einen Bankkredit aufnehmen. Wir sind davon überzeugt, dass auf diese Weise der Weg zum Eigenheim für junge Menschen leichter wird", so Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Regierungssitzung.

Heute hat die Landesregierung die Details des Bausparmodells gutgeheißen. Diese beinhalten u.a. Bedingungen für die Beantragung der Darlehen und die Modalitäten für die Banken, die der Bausparkonvention beitreten und Darlehen gewähren wollen. Die Bank, die ein Darlehen vergibt, wird beispielsweise verpflichtet, die Zugangsvoraussetzungen der potenziellen Bausparer zu überprüfen. Die Voraussetzungen sind die fünfjährige Ansässigkeit in Südtirol, die Mitgliedschaft bei einer Körperschaft, die das Bausparmodell anbietet, der Nachweis über die mindestens achtjährige Ansparphase und ein angereiftes Vermögen von mindestens 10.000 Euro. Bau, Kauf oder die Wiedergewinnung der Erstwohnung ist außerdem auf Südtirol beschränkt.

In den Durchführungsbestimmungen wird außerdem festgehalten, dass die Bausparer ein Darlehen aus dem Rotationsfonds beantragen können, das höchstens die doppelte Summe des angesparten Vermögens umfasst. Die Dauer des Darlehens ist auf 18 Monate bis 20 Jahre begrenzt und darf für den Bausparer keine Verwaltungsspesen mit sich bringen. Diese trägt das Land und sie werden von der Bank direkt mit dem Land verrechnet.

"Der nächste operative Schritt wird der Abschluss der Konvention mit den Banken sein. Die Vorteile, die die Bürger aus diesem Modell ziehen, liegen auf der Hand. Der Mix aus den verschiedenen Maßnahmen ermöglicht Steuererleichterungen und einen sicheren Zugang zu günstigen Darlehen", so der Wohnbaulandesrat.

Erst in der vergangenen Woche hat die Landesregierung eine Ausschreibung auf den Weg gebracht, mittels der ermittelt wird, welche Bank den 50-Millionen-Rotationsfonds zu den besten Bedingungen verwaltet. Außerdem wird in einer zweiten Ausschreibung ermittelt, zu welchen Konditionen die Banken den Häuslebauern im Rahmen des Bausparmodells ein Darlehen zur Verfügung stellen können.

26 Millionen Euro für den Wohnbau

In Sachen geförderter und sozialer Wohnbau hat die Landesregierung heute zwölf Millionen Euro für die Sanierung und den Bau von Wohnungen des Wohnbauinstituts (Wobi) sowie 14 Millionen für den geförderten Wohnbau zur Verfügung gestellt. „13.200 Wohnungen werden bereits vorm Wohnbauinstitut verwaltet. Nach der Umsetzung der noch ausstehenden Programme kommen wir auf 14.000 Wohnungen und dann haben wir unser Soll an sozialem Wohnraum erreicht und bräuchten nur mehr diejenigen Wohnungen neu vergeben, die frei werden und keine neuen Wohnbauprogramme mehr auflegen", so Landeshauptmann Durnwalder. Der Landeshauptmann rechnet damit, dass jährlich einige hundert Wohnungen pro Jahr frei werden.

ohn

Beschlüsse der Landesregierung vom 21.10.2013

Landeshauptmann Durnwalder zu den Investitionen in den geförderten Wohnbau

Landeshauptmann Durnwalder zu den Investitionen in den geförderten Wohnbau