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"Altsupplenten"-Regelung: Gesuche bis 31. Oktober einreichen

LPA - Lehrpersonen, die seit mindestens 18 Jahren ohne gültigen Studientitel an den Schulen Südtirols unterrichten, können nun darum ansuchen, in die Rangordnungen der berufsbildenden Schulen oder Musikschulen eingetragen zu werden. Die entsprechenden Gesuche sind bis zum 31. Oktober einzureichen.

Die am 11. September 2013 in Kraft getretene „Verordnung über die Aufnahme in den Landesdienst" enthält eine Übergangsbestimmung, wonach Lehrpersonen, die seit mindestens 18 Jahren (bezogen auf den 31. August 2004) ohne gültigen Studientitel an den Schulen Südtirols unterrichten, in die Rangordnungen der berufsbildenden Schulen oder Musikschulen eingetragen werden können.

Bei den Direktionen aller Schulen mit deutscher Unterrichtssprache in Südtirol sowie beim Amt für Personalaufnahme in Bozen, Rittner Straße 13, liegt das Gesuchsmuster einschließlich der wichtigsten Informationen über die „Altsupplenten"-Regelung auf. Es kann auch von der Internetseite der Personalabteilung unter http://www.provinz.bz.it/personal/ herunter geladen werden. Der letzte Termin zum Einreichen der Anträge ist der 31. Oktober 2013.

SAN