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Gesundheitswesen: Omnibusgesetz bringt Neuerungen, so beim Impfschutz
LPA - Einem umfangreichen Paket an gesetzlichen Neuerungen im Gesundheitswesen hat der Südtiroler Landtag am vergangenen Freitag, 12. Juli, zugestimmt. "Hinter jeder einzelnen gesetzlichen Anpassung steht ein konkreter Einsatz für die Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Versorgung in Südtirol", unterstreicht Gesundheitslandesrat Richard Theiner.
Eine der wichtigsten Neuerungen im Gesundheitswesen, die der Landtag beschlossen hat, betrifft die heikle Frage der Geldbußen, die der Staat für nicht geleistete Pflichtimpfungen vorschreibt. "Unsere jetzt erreichte Gesetzesänderung sieht vor, dass das Land die Geldbußen aussetzen kann, sobald die vom Staat verordnete Durchimpfungsrate gegeben ist", erklärt Gesundheitslandesrat Richard Theiner. Bei den Pflichtimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung und Hepatitis B liegen die Durchimpfungsraten in Südtirol bei rund 90 Prozent, während der staatliche Impfplan ein Soll von 95 Prozent vorschreibt. Im Trentino liegen die entsprechenden Durchimpfungsraten bei etwa 96 Prozent. Dort konnten die Sanktionen bereits aufgehoben werden.
"Im Omnibus-Gesetz haben wir für den Gesundheitsdienst eine Reihe von Maßnahmen zur Erhöhung der Durchimpfungsrate verankert. So werden die Einladungen zur Impfung in Zukunft von den Diensten für Hygiene im Sanitätsbetrieb übernommen. In den Gesundheitssprengeln werden Impfzentren eingerichtet. Dort impfen Fachärzte, die zusammen mit Sanitätsassistenten die Aufgabe haben, verstärkt Aufklärung und Beratung vorzunehmen", erklärt der Gesundheitslandesrat. Wie die aktuelle Diskussion zur Wiedereinführung der Pflichtimpfung in Deutschland aufgrund der jüngsten Masernepidemie zeige, erfordere das Thema Impfung ein besonderes Verantwortungsbewusstsein. Die Impfzentren und eine verstärkte Beratung seien sicher geeignete Maßnahmen, um die Bevölkerung zu schützen und die Geldbußen überflüssig zu machen, schließt der Landesrat.
jw