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Gewerbegebietsreform von Landtag genehmigt - LR Widmann: "Systemwechsel"

Mit der heute (8. Juli) erfolgten Genehmigung durch den Landtag kann die von Landesrat Thomas Widmann ausgearbeitete Gewerbegebietsreform umgesetzt werden. "Diese Reform stellt einen Systemwechsel dar und ist das größte Entbürokratisierungsprojekt der gesamten Legislaturperiode", ist der Landesrat überzeugt.

LPA.

Die Reform zu den Gewerbegebieten ist Teil des neuen Raumordnungsgesetzes und stellt einen Neuanfang vor, weil zwei zentrale Verfahren der bisherigen Regelung - Enteignung und Zuweisung - eliminiert werden. Dadurch soll die Ansiedlung auf Gewerbeland nicht mehr Jahre, sondern nur mehr wenige Monate in Anspruch nehmen. Landesrat Widmann sieht in seiner Reform eine Abkehr mit der Praxis der vergangenen 30 Jahre und eine Anpassung an die Bedürfnisse des Wirtschaftsstandorts und der Wirtschaftstreibenden: "Unsere Reform ist die größte Entbürokratisierungsmaßnahme der vergangenen fünf Jahre. Mit der Abschaffung von Enteignung und Zuweisung gilt das Prinzip der freien Flächenverfügbarkeit."

Das neue Widmannsche Prinzip beruht wie in den meisten nördlichen Nachbarländern auf den drei Säulen Bauleitplan, Durchführungsplan und Baugenehmigung. Landesrat Widmann: "Der Bauleitplan definiert wo ein Gewerbegebiet entsteht, der Durchführungsplan benennt die Bebauung innerhalb des Gewerbegebiets und mit der Baugenehmigung wird die Bebauung besiegelt."

In Zukunft wird die Enteignung nur noch in klar definierten Ausnahmefällen angewandt, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. "Enteignet wird künftig nur noch, um Zersiedlung zu verhindern, Baulandhortung zu vermeiden, größere Flächen besser zu gestalten oder wichtige Ansiedlungen - auch solche von kleinen Handwerksbetrieben - zu ermöglichen", führt Landesrat Widmann aus.

Die Details der Gewerbegebietsreform wird Landesrat Widmann am Donnerstag, 18. Juli, im Rahmen einer Pressekonferenz erläutern.

ohn

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