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Konkurse: Landesregierung will Subunternehmer schützen
Subunternehmer sollen künftig besser geschützt werden, damit sie nicht die Leidtragenden sind, wenn ihr Auftraggeber in Konkurs gehen sollte. Dieser Leitlinie folgend, hat die Landesregierung heute (24. Juni) beschlossen, in Zukunft bereits in die Ausschreibung eine Klausel aufzunehmen, die es erlaubt, Subunternehmer direkt zu bezahlen.
Wankende Bauriesen haben bei der Landesregierung die Alarmglocken schrillen lassen: "Es kann nicht angehen, dass kleine Firmen, die als Subunternehmer auf unseren Baustellen arbeiten, wegen der Pleite ihrer Auftraggeber durch die Finger schauen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung. "Sie stehen bei einem Konkurs ihres Auftraggebers mit nichts da, bis der Ausgleich abgeschlossen ist, obwohl sie die von ihnen geforderten Leistungen erbracht haben."
Die Landesregierung hat deshalb heute beschlossen, ein Schutznetz für Subunternehmer bereits in den Ausschreibungen einzuziehen. "Wir wollen künftig in der Ausschreibung vorsehen, dass wir Subunternehmer auch direkt bezahlen können", so Durnwalder. Dies soll auch schon für Teilabrechnungen gelten, aus denen demnach genau ersichtlich werden müsse, welche Leistungen von Subunternehmern erbracht worden sind. "Ist eine Baufirma mit dieser Klausel nicht einverstanden, dann kann sie sich an der Ausschreibung auch nicht beteiligen", so der Landeshauptmann.
chr
Beschlüsse der Landesregierung vom 24.06.2013
Landeshauptmann Durnwalder zur direkten Bezahlung der Subunternehmer
Landeshauptmann Durnwalder zur direkten Bezahlung der Subunternehmer
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