News
Landesregierung feilt an Bauspar-Gesetz - Beiträge für Wohnungen in Ortskernen
Nach langem Feilen nehmen die Vorstellungen der Landesregierung zum Bausparen Gestalt an. Heute (21. Mai) wurde die Grundsatzentscheidung zur entsprechenden Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes getroffen. Im Zuge dieser Änderung sollen zudem zusätzliche Anreize für das Sanieren alter Bausubstanz in Ortskernen geschaffen werden.
"Sparen soll belohnt werden." Diesem Credo folgend hat die Landesregierung heute ein neues Bausparmodell auf den Weg gebracht. "Wir haben heute die grundlegenden Entscheidungen getroffen, sie werden nun noch in einen Gesetzentwurf gegossen und voraussichtlich schon am Montag abgesegnet", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Dabei bleibt man bei dem Modell, das bereits angedacht worden war, einer Kombination aus einem Ansparen im Zusatzrentenfonds, Beiträgen sowie einer Bürgschaft des Landes. "Durch diese Kombination bekommen auch junge Leute die Chance, schon früh genügend Kapital beisammen zu haben, um sich eine eigene Wohnung leisten zu können", so Durnwalder heute.
Die Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes wird allerdings nicht nur für den Passus über das Bausparen gemacht, sondern zudem, um eine Regelung für eine verstärkte Förderung der Sanierung alter Bausubstanz in den Ortskernen unterzubringen. "Wir streben mit dieser Änderung gleich mehrere Ziele an", so der Landeshauptmann: "Eine Aufwertung der Zentren, den Schutz wertvollen Kulturgrunds sowie einen Beitrag zur Ankurbelung der Konjunktur."
Konkret sieht der Vorschlag der Landesregierung vor, Gemeinden oder Baufirmen bei der Sanierung alter Gebäude in den Zentren dadurch zu fördern, dass die staatlichen Steuerabschreibungen auf Sanierungen vorgestreckt werden. "Anstatt diese Summen also in zehn Jahren von der Steuer absetzen zu können, würden wir sie den Bauherren vorab auszahlen, mit den Absetzbeiträgen müsste das zinslose Darlehen dann zurückgezahlt werden", so Durnwalder. Falls nicht "nur" saniert wird, sondern auch energetische Maßnahmen getroffen werden, greift als zweiter Anreiz zudem der dafür vorgesehene Kubaturbonus.
Anreiz Nummer drei setzt schließlich bei den Käufern einer solchen sanierten Wohnung an: "Wir wollen diesen Käufern einen höheren Beitrag gewähren, weil wir uns ja die Kosten für die Erschließung und den Grundankauf sparen", so der Landeshauptmann. Dies seien im Normalfall rund 30.000 Euro, die so zu den normalen Wohnbaubeiträgen des Landes kämen.
chr