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Feuerbestattung: Gemeinden haben ein Jahr Zeit, um Friedhofsordnung anzupassen
LPA - Am kommenden Donnerstag, 27. Dezember, wird das Dekret zur Feuerbestattung im Amtsblatt veröffentlicht. Anschließend geht der Ball an die Gemeinden über: Sie haben ein Jahr Zeit, die eigenen Friedhofsordnungen an die neuen Bestimmungen anzupassen.
Das Dekret beinhaltet die Richtlinien zum Ablauf der Feuerbestattung und die Aufbewahrung der Asche des Verstorbenen. Diese Richtlinien waren auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Richard Theiner Ende November von der Landesregierung genehmigt worden. Sie geben vor, wie der Leichentransport zu erfolgen hat, welche Ermächtigungen für die Feuerbestattung notwendig sind, welche Särgen und Urnen verwendet werden können und an welchen Orten die Asche aufbewahrt oder verstreut werden darf.
Die Gemeinden spielen dabei eine wichtige Rolle: So ist es die Gemeinde, in der sich der Todesfall ereignet hat, welche grünes Licht für eine Feuerbestattung gibt. Die Asche kann entweder innerhalb des Friedhofs in dafür vorgesehenen Bereichen oder auch außerhalb in eigens von der Gemeinde ausgewiesenen Gebieten verstreut werden. Auch hierfür ist eine Ermächtigung der betreffenden Gemeinde erforderlich.
Die Gemeinden haben ab der Veröffentlichung im Amtsblatt am Donnerstag, 27. Dezember, ein Jahr Zeit, die Details im Rahmen einer eigenen Verfügung zu regeln.
jw