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LR Berger: IMU-pflichtige Gebäude innerhalb 30. November eintragen
LPA - Innerhalb Freitag dieser Woche sind alle landwirtschaftlichen Gebäude, für welche die Immobiliensteuer IMU zu entrichten ist, im Kataster einzutragen: Bauernbund und Gemeindenverband haben sich deshalb heute (27. November) mit Landesrat Berger und der Landesabteilung Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster zu einer Aussprache getroffen.
Wie Ingenieur Paolo Russo, Direktor des Landesinspektorates für den Kataster, hinwies, waren nicht alle Anträge um Eintragung in den Kataster aufgrund des außerordentlich hohen Aufkommens der letzten Wochen zu bewältigen. Dieses Problem, unterstrich er, habe sich nicht nur in Südtirol ergeben, sondern sei italienweit zu verzeichnen. Geschätzte 25.000 Gebäude wären außerdem allein in Südtirol innerhalb dieses Monats noch zu melden.
"IMU-pflichtige Gebäude", betonte Landesrat Hans Berger, "müssen innerhalb 30. November eingetragen werden. Sollte dies aufgrund der Arbeitsüberlastung der Techniker nicht möglich sein, muss auf jeden Fall innerhalb 17. Dezember in Eigeninitiative die Einzahlung eines Richtwertes vorgenommen werden, um Sanktionen zu vermeiden." Man habe, führte er aus, in Zusammenarbeit mit Senator Pinzger bei der Regierung in Rom um eine Terminverlängerung angesucht.
Caterina Rosso und Marco Zancanella vom Gemeindenverband mahnten an, es sei im Interesse aller Immobilienbesitzer, die Eintragung so früh als möglich vorzunehmen. Bauernbunddirektor Siegfried Rinner erklärte, jeder Landwirt sei aufgefordert zu überprüfen, welche IMU-pflichtigen Gebäude - seien es nun Wohnungen für Urlaub auf dem Bauernhof oder Erntehelferwohnungen - noch nicht eingetragen seien, um dann die Eintragung ehestmöglich vorzunehmen.
mac