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LR Mussner widerruft Rundschreiben: "Durc" der Bauarbeiterkasse SLBK weiterhin gültig
Landesrat Florian Mussner hat am 31. Oktober das Rundschreiben zur Durc-Ausstellung durch die Bauarbeiterkasse SLBK widerrufen. Somit sind die von der SLBK ausgestellten Bescheinigungen weiterhin gültig.
Das Durc, die Einheitsbescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialvorsorgebeiträge, muss vom Auftraggeber für bestimmte öffentliche Aufträgen eingeholt werden und ist bisher unter anderem von der Landesbauarbeiterkasse SLBK ausgestellt worden.
Das Landesamt für Verwaltungsangelegenheiten in der Abteilung Hochbau hatte am vergangenen Montag, 29. Oktober, per Rundschreiben mitgeteilt, dass die Durc-Bescheinigungen der Landesbauarbeiterkasse SLBK nicht mehr ausreichend seien, da die SLBK nicht mit den gesamtstaatlichen Datenbanken verbunden sei. Grundlage des Rundschreibens war ein Gutachten der Anwaltschaft des Landes.
Laut Mussner seien aber noch nicht alle Aspekte geprüft: „Da einige rechtliche Gesichtspunkte noch zu klären sind, widerrufe ich das Rundschreiben vom 29. Oktober. Bei einem gemeinsamen Treffen mit den Vertretern der beiden Kassen versuchen wir, eine für alle annehmbare und rechtlich haltbare Lösung zu finden."
Der Landesrat unterstreicht, dass bis zur endgültigen Klärung die bisherige Regelung Anwendung finde und die von der Südtiroler Landesbauarbeiterkasse ausgestellten Durc-Bescheinigungen weiterhin gültig sind.
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