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Landesregierung: Entwarnung für öffentliche Beteiligungen an Gesellschaften
Mit Erleichterung hat die Landesregierung die abgeänderte Bestimmung zur Beteiligung der öffentlichen Körperschaften an Gesellschaften im so genannten „Spending Review"-Dekret der Regierung Monti aufgenommen. Hatte es ursprünglich danach ausgesehen, als ob Gemeinden und Land aus Gesellschaften aussteigen hätten müssen, so sieht der Staat jetzt einen Reorganisationsplan und eine Ausgabenreduzierung vor, wie Landeshauptmann-Stellvertreter Hans Berger heute (17. August) mitteilte.
„In der ursprünglichen Fassung der ‚Spending Review' hatte es noch so ausgesehen, als ob die öffentlichen Körperschaften einen Großteil ihrer Beteiligungen aufgeben hätten müssen, die jetzt im Artikel 4 angeführte Bestimmung ist aber eine Entwarnung", so Berger heute bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung.
Die ursprüngliche Regelung hätte zu einem wahren Erdbeben vor allem in Südtirols Gemeinden geführt, denn fast alle Gemeinden sind an Gesellschaften beteiligt. Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern hätten nach der ursprünglichen Bestimmung gar keine Beteiligungen mehr halten dürfen, Gemeinden mit 30.000 bis 100.000 Einwohner maximal an einer einzigen Gesellschaft beteiligt sein.
Die Landesregierung hatte sich deshalb vor der Sommerpause und vor der Verabschiedung des Spending-Review-Dekretes den Kopf über die Auswirkungen der Regelung zerbrochen und entsprechende Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, doch durch die „Abmilderung" der Bestimmung tun sich für die öffentlichen Körperschaften neue Chancen auf, wie Landesrat Berger erklärte: „Jetzt ist ein Reorganisationsplan vorgesehen der zum einen den Sinn und Zweck der Gesellschaft begründen und zum anderen einen Ausgabenreduzierung für die kommenden Jahre vorsehen muss. Gemeinden und Land werden jetzt daran gehen, diese Reorganisationspläne vorzubereiten."
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