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Neuer Ausweis für Zivilinvaliden

LPA - Der neue Ausweis für Personen mit mindestens 46-prozentiger Invalidität soll in vielen Fällen den Bericht der ärztlichen Kommission zur Anerkennung der Invalidität ersetzen und die Privacy der Patientinnen und Patienten verstärkt schützten. Den Betroffenen wird in diesen Tagen ein Informationsschreiben zugeschickt.

Die Landesabteilung für Familie und Sozialwesen teilt mit, dass die neuen Ausweise für Personen mit anerkannter Zivilinvalidität nun in Umlauf gebracht werden (Muster im Anhang). Gesundheits- und Soziallandesrat Richard Theiner hat den Südtiroler Sanitätsbetrieb beauftragt, alle Personen, die Anrecht auf einen solchen Ausweis haben, zu benachrichtigen. Im Schreiben ist das weitere Vorgehen für die Antragsstellung erläutert und das Antragsformular liegt bei. Anrecht auf einen solchen Zivilinvalidenausweis haben Personen mit mindestens 46-prozentiger Invalidität.

Mit dem neuen Ausweis wird die Privacy der Patientinnen und Patienten verstärkt geschützt, da nicht mehr die Pathologie, sondern nur mehr der Invaliditätsgrad nach Stufen vermerkt ist.

Weitere Informationen zum neuen Zivilinvalidenausweis sind in den zuständigen Ämtern in den Gesundheitsbezirken erhältlich:

Bozen: 0471 909282

Meran: 0473 264718

Brixen: 0472 813650

Bruneck: 0474 586533

cap