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Flüge Bozen-Rom: Landesregierung legt Kriterien für Ausschreibung fest
Drei Flüge täglich von Bozen nach Rom und umgekehrt, Maschinen mit 70 oder mehr Sitzplätzen und ein vorgeschriebenes Kontingent verbilligter Tickets: Diese Eckpfeiler, auf denen die Neuausschreibung der Flugverbindung Bozen-Rom ruhen soll, hat die Landesregierung in ihrer heutigen (5. März) Sitzung festgeschrieben.
Zwar ist es die Flugsicherheitsbehörde ENAC, die die eigentliche Ausschreibung der Linie Bozen-Rom vorantreiben wird, von der Landesregierung kommen aber die Vorgaben, die die Ausschreibung erfüllen muss. Drei Eckpfeiler hat sie deshalb heute definiert. So soll es auch künftig drei Flüge täglich von Bozen nach Rom geben und auch von Rom nach Bozen sollen an jedem Tag drei Maschinen abheben.
Maschinen übrigens - Eckpfeiler Nummer zwei - die über mindestens 70 Sitzplätze verfügen sollen. "Diese Maschinen haben, so sagen die Experten, mehrere Vorteile gegenüber kleineren", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Zum einen sei das Fliegen mit solchen Maschinen ökonomisch effizienter, zum anderen auch ökologisch, so der Landeshauptmann. Zudem seien Maschinen mit 50 Plätzen kaum im Einsatz, solche mit 30 seien zu klein für den Flugbetrieb auf der Linie Bozen-Rom.
Als dritten Eckpfeiler hat die Landesregierung heute ein Mindeskontingent für günstigere Tickets definiert. So sollen am Wochenende mindestens 20 Prozent aller Tickets für höchstens 199 Euro zu haben sein, werktags sollen es mindestens zehn Prozent sein. Insgesamt hat die Landesregierung für die Abwicklung des Dienstes 1,208 Millionen Euro bereitgestellt, eine Summe, die den EU-Vorgaben entspricht. "Das ist allerdings eine Höchstsumme, wir warten nun darauf, welche Abschläge die Interessenten bieten", so Durnwalder heute.
chr
Beschlüsse der Landesregierung vom 05.03.2012
Landeshauptmann Durnwalder zum Bozner Flughafen
Landeshauptmann Durnwalder zum Bozner Flughafen
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