News
Tourismus-Marketingbeitrag: Treffen mit Wirtschaftsverbänden
In einem Treffen mit den Vertretern der Wirtschaftsverbände haben Landeshauptmann Luis Durnwalder und die Landesräte Hans Berger sowie Richard Theiner heute (29. Februar) über die Details zur Einführung eines obligatorischen Tourismus-Marketingbeitrags beraten. Eine gemeinsame Linie soll noch innerhalb März gefunden werden, damit der Gesetzentwurf im April im Landtag behandelt werden kann.
Noch Klärungsbedarf gibt es, was die Umsetzung des von der Landesregierung gewollten Gäste- sowie Marketingbeitrags betrifft. Mit den beiden Beiträgen - ersterer zu Lasten der Touristen, letzterer zu Lasten jener Wirtschaftssektoren, die vom Tourismus profitieren - soll die Finanzierung des Tourismus auf neue, vor allem aber solidere Beine gestellt werden. So soll der obligatorische Marketingbeitrag die bisher freiwilligen Abgaben zugunsten des Tourismusmarketings ersetzen und so die Lasten gleichmäßiger auf alle Schultern verteilen.
Um die praktische Umsetzung beider Beiträge zu klären, hatte man die Vertreter der Wirtschaft heute ins Palais Widmann in Bozen geladen. "Wir haben heute einen Beratungsprozess in Gang gesetzt, der in den nächsten Wochen fortgeführt wird", so Landeshauptmann Durnwalder nach dem heutigen Treffen. Im Auge hat man dabei eine Einigung noch innerhalb März, damit der Gesetzentwurf zur neuen Tourismusfinanzierung im April im Plenum des Südtiroler Landtags behandelt werden kann.
Das Problem sei indes weniger der Rahmengesetzentwurf, als vielmehr die Durchführungsverordnung, die auf das Gesetz folgen müsse. "In dieser werden alle Details zu den beiden Beiträgen festgeschrieben, darin wird also auch die praktische Umsetzung definiert", so Tourismuslandesrat Berger. Trotzdem müsse man bereits jetzt klare Vorstellungen haben, damit im Rahmengesetz die notwendigen Leitplanken richtig gesetzt werden könnten, so Berger.
Der Landesrat empfiehlt indes allen Tourismusbetrieben, die in diesen Wochen Verträge mit Reiseunternehmen abschließen, darin einen möglichen Gästebeitrag bereits vorzusehen. "Tut man das nicht, bleibt der Beitrag auf den Schultern der Hoteliers lasten", so Berger. Die Verträge sollten demnach eine Klausel enthalten, die auf den geplanten Gästebeitrag verweist und festschreibt, dass dieser eventuell als Aufschlag verrechnet wird. Der Gästebeitrag könne noch nicht exakt quantifiziert werden, werde sich aber aller Voraussicht nach zwischen 0,50 und 2 Euro pro Nächtigung belaufen und alle Gäste über 14 Jahren betreffen, so der Landesrat.
chr