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Landesregierung beschließt Neuerungen bei Zweisprachigkeitsprüfung
Die Themen der Zweisprachigkeitsprüfungen werden künftig im Internet veröffentlicht, die Vorlage eines Sprachzertifikats ersetzt einen Teil der Prüfung und bei unentschuldigter Abwesenheit bei der Prüfung tritt eine Sperrfrist in Kraft: Diese drei Neuerungen in Sachen Zweisprachigkeitsprüfung hat die Landesregierung heute (6. Februar) beschlossen.
„Um den Prüflingen die Möglichkeit zu geben, sich umfassend und praxisnah vorzubereiten, werden in Zukunft die Prüfungsthemen im Internet veröffentlicht“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung Landesregierung, bei der drei Neuerungen im Zusammenhang mit dem Zweisprachigkeitsnachweis beschlossen worden sind.
Neben der Veröffentlichung der Prüfungsthemen müssen die Anwärter auf den Zweisprachigkeitsnachweis, die die Kenntnis einer der beiden Sprache bereits durch ein entsprechend anerkanntes Diplom belegen können, nur noch eine Prüfung in der jeweils anderen Sprache bestehen, um den Zweisprachigkeitsnachweis zu erlangen.
Die dritte Neuerung betrifft den Prüfungsmodus. Kandidaten, die unentschuldigt von der Prüfung fernbleiben, werden mit einer Sperrfrist belegt. Sie können erst nach sechs Monaten wieder zur Prüfung antreten.
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Beschlüsse der Landesregierung vom 06.02.2012
Landeshauptmann Durnwalder zu den Neuerungen bei der Zweisprachigkeitsprüfung
Landeshauptmann Durnwalder zu den Neuerungen bei der Zweisprachigkeitsprüfung
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