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Förderung der Chancengleichheit: Ansuchen bis 20. Dezember
LPA - Für Projekte, die zur Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann und zur Gleichstellung der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen beitragen, werden finanzielle Beiträge gewährt. Bis 20. Dezember nimmt das Frauenbüro des Landes entsprechende Gesuche entgegen.
Um den Beitrag ansuchen können Frauenorganisationen, Frauengruppen und -initiativen sowie Vereine, die die Chancengleichheit zwischen Frau und Mann als Vereinsziel verfolgen und ihren Sitz in Südtirol haben. Sie dürfen keine Gewinnabsichten verfolgen.
Die Projekte, die auf eine Verwirklichung der Chancengleichheit von Mann und Frau zielen, können mit einem Beitrag von 50 bis 70 Prozent der anerkannten Kosten gefördert werden. Unterstützt werden können auch Initiativen, die das Ziel verfolgen, die herkömmliche Rollenzuweisung und Aufgabenverteilung zwischen Mann und Frau zu hinterfragen, Frauenkultur zu unterstützen und die Leistungen von Frauen sichtbar zu machen.
Die Beitragsgesuche müssen beim Frauenbüro des Landes eingereicht werden. Abgabetermin ist der 20. Dezember. Bei Gesuchen, die per Einschreibebrief mit Rückantwort einlangen, gilt das Datum des Poststempels. Persönlich können Gesuche im Frauenbüro des Landes am 20. Dezember bis 12 Uhr abgegeben werden. Das Formular und weitere Informationen finden sich auf http://www.provinz.bz.it/arbeit/frauen/frauenbuero.asp
Das Frauenbüro des Landes hat seinen Sitz in der Dantestraße 11 in Bozen, Telefon: 0471 416950 oder 0471 416959, Fax: 0471 411189, E-Mail: frauenbuero@provinz.bz.it
mpi