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Landesregierung: Nur noch einmal um Kindergeld ansuchen
Die Landesregierung arbeitet an einem Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau. Heute (8. August) hat Landeshauptmannstellvertreter Hans Berger nach der Sitzung der Landesregierung einen weiteren Baustein des Entbürokratisierungsprogramms vorgestellt: „Für das Kindergeld muss in Zukunft nur mehr einmal angesucht werden und die Anträge werden nicht mehr auf Papier, sondern digital eingereicht.“
Ab dem 1. September kommt die einheitliche Einkommens- und Vermögenserhebung (EEVE) zum Einsatz und damit kommt es auch bei der Zuweisung des Kindergelds zu Erleichterungen für den Antragsteller. Die Landesregierung hat heute beschlossen, dass in Zukunft nur mehr einmal für das dreijährige Kindergeld angesucht werden muss und nicht mehr jedes Jahr wie bisher. Es liegt dann in der Verantwortung des Antragstellers, dem Land mitzuteilen, ob er gegebenenfalls innerhalb der Laufzeit die Einkommensgrenze von 80.000 Euro übersteigt.
Außerdem werden die Anträge um das Kindergeld künftig nicht mehr auf Papier eingereicht, sondern gehen ausschließlich den digitalen Weg in die Ämter. Die Anträge können wie bisher über die Ämter des Landes oder die Steuerbeistandszentren eingereicht werden. Heute hat die Landesregierung die Entschädigung für die Beistandszentren für die digitale Erfassung und Weiterleitung festgelegt.
Neben den Erleichterungen beim Kindergeld hat die Landesregierung heute einen weiteren Schritt zum Bürokratieabbau gesetzt und zwar innerhalb der Landesverwaltung: Künftig erfolgen die Abrechnungen der Landesabteilungen über die Ämter für Ausgaben ausschließlich auf digitalem Weg. Außerdem wird das Aufsichtsamt künftig nicht mehr 20 Prozent sondern nur noch 6 Prozent der Abrechnungen der Landesabteilungen kontrollieren.
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Landeshauptmannstellvertreter Berger zum Bürokratieabbau
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