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Fasching: Landesämter an zwei Nachmittagen geschlossen

LPA - Auch in diesem Jahr bleiben die Landesämter am Unsinnigen Donnerstag, 3. März, und am Faschingsdienstag, 8. März, jeweils nachmittags geschlossen.

Die nachmittägliche Schließung der Landesämter an den traditionellen Faschingsfeiertagen ist gesetzlich vorgesehen. Damit entfällt in dieser Woche der lange Donnerstag am 3. März (Unsinniger Donnerstag). Ebenso geschlossen bleiben die Ämter am Dienstagnachmittag kommender Woche, 8. März. Selbstverständlich werden auch an diesen beiden Tagen die wichtigsten Dienste gewährleistet, etwa jene der Feuerwehr, der Verkehrsmeldezentrale, des Wetterdienstes, der Forstverwaltung und des Straßendiensts.

mpi