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Kostenpflichtige Atteste bei Führerschein-Erneuerung: LR Theiner will Klärung
LPA - Die Regierung Berlusconi hat die Straßenverkehrsordnung abgeändert, das Gesetz Nr. 120 vom 29. Juli 2010 verlangt unter anderem für das Ausstellen eines Führerscheins zwei ärztliche Zeugnisse, für die bezahlt werden muss. Wegen unterschiedlicher Auslegungsmöglichkeiten des Gesetzes fordert Landesrat Richard Theiner eine Klärung von Rom.
Offen lässt das Staatsgesetz, ob auch für eine routinemäßige Erneuerung der A- und B-Führerscheine ein anamnestisches Zeugnis (die Krankengeschichte enthaltend) vorgeschrieben ist, das vom Hausarzt ausgestellt werden muss. Dies hat zu einer unterschiedlichen Handhabung durch die ausstellenden Ärzte und Dienste im Sanitätsbetrieb geführt. "Dieser Zustand ist nicht tragbar", stellt Gesundheitslandesrat Theiner fest. Was die Rechtssicherheit in der Hauptfrage betrifft, ob dieses ärztliche Zeugnis auch für die Führerscheine A und B ausgestellt werden muss, dazu hat das Mobilitätsressort längst eine Klärung im Transportministerium angefordert, die aber noch nicht in Bozen eingetroffen ist.
Bis zur verbindlichen Klärung sollte der Südtiroler Sanitätsbetrieb auf alle Fälle dafür Sorge tragen, dass für die Antragsteller in allen Landesteilen die gleichen Bedingungen und Kosten gelten. Hätte die Landesregierung 2008 nicht die Gebühren für die ärztlichen Zeugnisse zur Erlangung eines Führerscheines halbiert, wäre die Angelegenheit heute noch teurer. Die Landesverwaltung fragt täglich in Rom nach und erwartet eine Klärung innerhalb kurzer Zeit, unterstreicht Ressortdirektor Florian Zerzer.
mac