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Anwaltschaft des Landes: Ämter neu geordnet

LPA - Die Anwaltschaft des Landes umfasst seit kurzem nicht mehr fünf, sondern nur mehr vier Ämter. Neben dem Vertragsamt und dem Amt für Sprachangelegenheiten sind das künftig das Rechtsamt und das Amt für Rechtsangelegenheiten des Territoriums. Die Landesregierung hatte sich Ende April auf die Neuerung geeinigt, die nun rechtskräftig ist.

Durch die Neuerung wurden im Wesentlichen die bisherigen Ämter für Rechtsangelegenheiten der Urbanistik (3.4.) und für Rechtsangelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft (3.5.) im neuen Amt für Rechtsangelegenheiten des Territoriums (3.4.) zusammengeführt, das künftig für die Bereich Land- und Forstwirtschaft, Raumordnung, Landschafts- und Umweltschutz zuständig ist. Das Zentralamt für Rechtsangelegenheiten (3.3.) wurde in Rechtsamt umbenannt.

Mit der Neuordnung setzt die Landesregierung ihr Bestreben fort, verwandte Dienste und Aufgabenbereiche zusammenzuführen und die Verwaltung zu straffen.  

jw