News
Neue Bestimmungen für private Methanzapfsäulen
(LPA) Für das Anbringen einer Methanzapfsäule an Privathäusern gelten ab 12. Mai neue Bestimmungen. "Die geltenden mussten aufgrund der Änderung von staatlichen Regelungen angepasst werden", erklärt Landeshauptmann Luis Durnwalder. Die privaten Zapfsäulen dürfen demnach nicht in Garagen montiert werden und müssen von außen zugänglich sein.
Bereits seit geraumer Zeit ist das private Betanken von mit Erdgas betriebenen Fahrzeugen möglich. Die entsprechenden Zapfsäulen zur Langsambetankung können an die "normale" Methanversorgung eines Gebäudes angeschlossen werden. Ein Tankvorgang nimmt rund acht Stunden in Anspruch, das Betanken eines Autos kann also etwa über Nacht erfolgen und wird über die private Gasrechnung bezahlt. "Selbstverständlich muss die Sicherheit solcher privater Zapfsäulen garantiert werden", betont der Landeshauptmann, der in diesem Zusammenhang auf die neuen Bestimmungen verweist, die ab Mittwoch, 12. Mai, gelten.
Diese Bestimmungen schreiben vor, dass die Methananlage im Freien oder in einem von außen zugänglichen Raum installiert wird. "Zudem muss die Zapfsäule so montiert werden, dass sie von einem Fahrzeug nicht gerammt werden kann", erklärt Hanspeter Staffler, Direktor der zuständigen Landesabteilung Brand- und Zivilschutz. Und Marco Becarelli, Direktor des Landesamts für Brandverhütung, ergänzt: "Die Tankanlage kann demnach im Freien oder im Hausbereich untergebracht werden, nicht aber in Garagen, und sie muss vor Wettereinflüssen geschützt sein."
Wer Informationen zu privaten Methan-Zapfsäulen braucht, kann sich an das Landesamt für Brandverhütung wenden, und zwar telefonisch (0471 416020), per Fax (0471 416039) oder E-Mail (brandverhuetung@provinz.bz.it).
chr