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Beiträge für Gesundheitsförderung: Ansuchen bis 1. Februar
(LPA) Vereinigungen, die in den Bereichen Gesundheitsinformation, -förderung oder -erziehung tätig sind, können bis 1. Februar um einen Beitrag des Landes ansuchen. Eingereicht werden müssen die entsprechenden Ansuchen im Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit.
Berechtigt sind Vereine sowie öffentliche und private, nicht auf Gewinn ausgerichtete Körperschaften, die im laufenden Jahr Initiativen zur Gesundheitsförderung oder –erziehung auf dem Programm haben. Beispiele für solche Initiativen sind Gesundheitswochen und –tage, Seminare, Vorträge oder Kongresse, die für alle Interessierten offen stehen.
Kriterien und Beitragsvordrucke gibt's beim Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 (3. Stock, Zimmer 312, Tel. 0471 418174) in Bozen, wo die Gesuche bis 1. Februar eingereicht werden müssen. Zudem sind alle notwendigen Dokumente auch im Südtiroler Bürgernetz zu finden www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/service/beitraege-koerperschaften.asp.
chr