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Gelder für Invaliden, Blinde und Gehörlose ab 16. Jänner ausbezahlt
(LPA) Erst am 16. und nicht wie gewohnt bereits am 2. des Monats werden die finanziellen Leistungen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose im Jänner ausbezahlt. Darauf macht das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden aufmerksam.
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Jännerrate aus verwaltungstechnischen Gründen ab 16. des Monats ausbezahlt. Alle anderen Monatsraten können dann wieder am 2. des Monats bezogen werden.
chr