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Förderung der Chancengleichheit: Projekte bis 21. Dezember einreichen

(LPA) Projekte und Veranstaltungen, die auf eine Verwirklichung der Chancengleichheit von Mann und Frau zielen, können vom Land unterstützt werden. Bis 21. Dezember nimmt das Frauenbüro des Landes entsprechende Beitragsgesuche entgegen.

Mit einem Beitrag von 50 bis 70 Prozent der anerkannten Kosten unterstützt das Land Maßnahmen, die dazu beitragen, die rechtliche Situation der Frau zu verbessern und ihre Gleichstellung in allen Bereichen zu fördern. Die Initiativen können auch das Ziel verfolgen, die herkömmliche Rollenzuweisung und Aufgabenverteilung zwischen Mann und Frau zu hinterfragen, Frauenkultur zu unterstützen und die Leistungen von Frauen sichtbar zu machen.

Um die Landesbeiträge ansuchen können Frauenorganisationen mit Sitz in Südtirol, Frauengruppen, die in Südtirol tätig sind, und privatrechtliche Einrichtungen sowie Organisationen mit Sitz in Südtirol. Sie alle dürfen keine Gewinnabsichten verfolgen.

Für die Einreichung gelten zwei Abgabetermine: der 20. Dezember für die per Post übermittelten Gesuche, der 21. Dezember, 12.00 Uhr, für jene Gesuche, die direkt im Frauenbüro der Landesabteilung Arbeit, Palais Widmann, Crispistraße 3, in Bozen abgegeben werden. Dort gibt es im Übrigen auch alle notwendigen Informationen zu den Gesuchen (Tel. 0471 411180, Fax 0471 411189, E-Mail: Frauenbuero@provinz.bz.it).

chr