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Steuermeldung von Vereinen bis Mitte Dezember
(LPA) Bis 15. Dezember haben ehrenamtliche Vereine und Organisationen Zeit, ihre Meldung in Zusammenhang mit den Einkommenssteuer-Erleichterungen an die staatliche Einnahmen-Agentur zu richten. Darauf weist das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten hin, das dieser Tage ein entsprechendes Rundschreiben an die Vereine verschickt.
Das Rundschreiben erhalten werden ehrenamtliche Vereine, juristische Personen des Privatrechts und so genannte Organistationen zur Förderung des Gemeinwesens. Sie können in den Genuss von Steuererleichterungen kommen, die in Artikel 148 des Einheitstextes zur Einkommenssteuer (TUIR) festgelegt sind. Machen die Vereine und Organisationen von diesen Erleichterungen Gebrauch, müssen sie bis 15. Dezember alle relevanten Daten der staatlichen Einnahmen-Agentur übermitteln. Dafür steht der Vordruck mit dem Kürzel EAS bereit, die Meldung muss telematisch erfolgen.
chr